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insonderheit mit der Pariser Kohlengroßhandlung
Dehaynin pere et Fils, welche auch an belgischen
Koksofenanlagen beteiligt war, eine neue Gesellschaft
zum Vertrieb der Saarkohlen in Frankreich
unter dem Namen Haldv & Cie., und dem Sitze
in Nancy.
Der Bau der französischen Ostbahn, welche
unmittelbar vor ihrer Eröffnung stand, galt damals
als großes Wagnis, und ihrer Leitung kam es um
jeden Preis darauf an, ihr gleich vom ersten Tage
an eine erhebliche Frachtmenge zu sichern. Unter
diesen Umständen gelang es Dehaynin, mit ihr
einen geheimen Frachtvertrag abzuschließen, kraft
dessen er der Bahn eine Kohlenfrachteinnahme von
jährlich einer Million Francs verbürgte und sie
dafür der Firma Haldy & Cie. eine Frachtermäßigung
von 50 Vomhundert einräumte.‘ Gleichzeitig
verhandelte Dehaynin insgeheim mit der preußischen
Bergwerksdirektion Saarbrücken und dem
preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten über
einen Vertrag zur Lieferung von Förderkohlen der
Grube Altenwald an eine Koksofenanlage, welche
die Gesellschaft Haldy & Cie. dort zu errichten
beabsichtigte. Als am 16. November 1852 die
Strecke Forbach-Saarbrücken eröffnet wurde, während
die Strecken Nancy-Forbach und‘ Saarbrücken-Reden
bereits in Betrieb waren, und dadurch die
durchgehende Eisenbahnverbindung des Saarkohlenbeckens
mit Nancy und Paris geschaffen war,
machten die Firma C. Schmidborn und ihre Tochtergesellschaft
Schmidborn & Cie., in Nancy alle
Anstrengungen, diesen neuen Verkehrsweg für ihren
Kohlenhandel auszunutzen. Dabei stießen sie jedoch
allenthalben auf Kohlenangebote der Firma
Haldy & Cie., mit welcher aufgrund der veröffentlichten
Kohlenfrachttarife jeder Mitbewerb unmögich
war. Das konnte nur auf einer Tarifermäßigung
beruhen, die diese genoß. Karl Schmidborn
eilte mit seinem Gesellschafter Quennec nach Paris,
ım zu versuchen, von der Ostbahn den gleichen
ermäßigten Tarif zu ’erlangen. Aber als Gegenleistung
verlangte man von ihm die Verpflichtung,
ihr ebenfalls eine Kohlenfrachteinnahme von einer
Million Francs jährlich zu gewährleisten. Da das
naturgemäß bei den damaligen Verbrauchsmengen
und, nachdem bereits die Firma Haldy & Cie.
die Hauptfrachtmenge sich gesichert hatte, unmöglich
war, so blieb der Firma C. Schmidborn nichts
weiter übrig, als sich an das französische Ministe
rium zu wenden und es zur Aufhebung des geheimen
Frachtvertrages der Ostbahn mit Haldy &
Cie. zu drängen. Karl Schmidborn wurde der Aufenthalt
in Paris und die damit verbundenen Verhandlungen
mit amtlichen französischen Stellen bald
ästig, und er bat daher den damals in Rotterdam
in Speditionsgeschäften tätigen Vetter Karl Röchling,
zu seiner Unterstützung oder noch besser zu
seinem Ersatz nach Paris zu kommen. Karl Röchling
kam, und es gelang ihm und Quennec, nach
wochenlangen Bemühungen bei den französischen
Behörden, die Aufhebung des Vorzugsfrachttarifes
zu erwirken.
Als Dehaynin Vater dies erfuhr, meldete er
sich sofort bei Karl Röchling und beklagte dieses
Ergebnis. Er versicherte, daß ihm nichts von einer
Firma C. Schmidborn in Saarbrücken bekannt gewesen
sei, sondern er die Firma Gebr. Haldy für
die einzige dortige Kohlenfirma gehalten habe.
Zur Beseitigung jedes schädlichen Wettbewerbes
sei er sofort bereit, die Firma Schmidborn zu
einem Drittel an der Koksofenanlage Altenwald