Full text : Das Haus Röchling und seine Unternehmungen

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cen in Ruhrort, Glasgow und Middlesborough ‘gewesen
 war. 1886 folgte abermals eine Umbildung
des Gesellschaftsvertrages. Die Saarbrücker Firma
war vertreten durch Kommerzienrat Karl Röchling.
Der neue Vertrag wurde nur noch auf fünf Jahre
geschlossen. Er lautete dahin, daß die Firma Gebr.
Röchling und Klingenburg die in Ludwigshafem
a. Rh., Basel, Ruhrort und Glasgow bestehenden
Eisen- und Kohlengeschäfte sowie das unter der
Firma Dönhoff & Co., Ruhrort, bestehende Kohlengeschäft
 betreiben und daß beide Vertragsschließenden
 das Recht haben sollten, die Auflösung zu
jeantragen, wenn das ganze Geschäft oder einzelne
Zweiggeschäfte in zwei aufeinander folgenden Jahren
 nicht einen Ertrag von mindestens 5 Vomhundert
 des Werbekapitales brächten. Für den Fall,
daß Klingenburgs Tod vor 1891 eintreten sollte,
wurden besondere Bestimmungen für die Bedingıngen
 festgesetzt, unter denen seine Witwe bis
1891 in der Gesellschaft verbleiben konnte. Das
Recht der Geschäftsführung und der Zeichnung der
beiden Firmen wurde Klingenburg und von den
Teilhabern der Firma Gebrüder Röchling dem
Kommerzienrat Karl Röchling zu Saarbrücken und
August Röchling zu Ludwigshafen übertragen. Karl
Röchling wurde ferner für die Dauer seines Lebens
das Recht zugesprochen, diejenigen Mitglieder des
Hauses Röchling zu ernennen, welche außerdem
jas Recht der Unterschrift und der Geschäftsfüh--ung
 erhalten sollten. Nach seinem Tode sollte
Jieses Recht durch die Mehrheit der geschäfts:
{führenden Teilhaber der Firma Gebr. Röchling ausgeübt
 werden. Die Geschäftsführer blieben gebunden,
 bei allen wichtigen Fällen, namentlich bei
Bürgschaftsleistungen, Beteiligung bei fremden
Unternehmungen irgendwelcher Art, bei Erwerbung
‚on Immobilien und Bauten, bei Abschluß von Vercrägen,
 sei es für Einkauf oder Verkauf, auf länger
als ein Jahr und bei einem Betrag von mehr als
5000 Mark, sowie bei Mietsverträgen von mehr
als 2000 Mark jährlich im Einverständnis zu handeln.
 Das Geschäftskapital blieb vorläufig auf 4,5
Millionen festgesetzt, von denen die Gebrüder Röching
 3,6 Millionen und Klingenburg 900 000 Mark
aufgebracht hatten. Für den Fall der Auflösung
der Gesellschaft infolge von Todesfällen oder des
Austritts von Frau Klingenburg wurde vorgesehen,
daß das gesamte Gesellschaftsvermögen, Aktiva und
Passiva, sofort und ohne weiteres auf die Firma
Gebrüder Röchling übergehen sollte, welche dagegen
 die Verpflichtung übernahm, den Anteil
Klingenburgs am Gesellschaftskapitale binnen zwei
Jahren herauszuzahlen. Die Rücklagen wurden auf
203379 Mk. 14 Pfg. und Klingenburgs Anteil daran
auf 25000 Mk. festgesetzt. Klingenburg war bis
888 in der Firma tätig, zog sich dann zurück und
starb am 18. Juli 1891 in Ludwigshafen im Alter
‚on 72 Jahren. In ihm verlor die Firma einen
ertragswirtschaftlich hochbegabten Teilhaber, einen
ruhigen, nüchternen Rechner, der ganz in seinen
Geschäften aufging,- einen Stillen, bescheidenen
Mann. Er hinterließ drei Töchter, aber keinen
Sohn. 1890 trat auch der zweite Sohn Ernst Röch-'ings,
 Heinrich Röchling, als Prokurist in das Geschäft
 ein. Sodann standen Kommerzienrat August
Röchling und Heinrich Röchling dem Hauptgeschäfte
 in Ludwigshafen vor, während Karl Röchlings
 Sohn, Ernst Röchling, die Zweigniederlassung
in Ruhrort leitete, und Theodor Röchlings Sohn,
Otto Röchling, demienigen von Basel und Mailand
vorstand
            
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