Interesse vorwog. Dieser Plan kam in einer Eingabe
von 112 Gewerbetreibenden des Kreises Saarbrücken
an die Handelskammer zum Ausdruck, und
die Handelskammer beschloß am 16. August 1887
mit ı2 gegen 5 Stimmen dementsprechend und
fügte hinzu, daß der erstere Wahlbezirk 4 und
der letztere 5 Vertreter in der Kammer erhalten
sollte. Auf Karl Röchlings Anregung wandten sich
178 Gewerbetreibende der Städte Saarbrücken und
St. Johann gegen den Beschluß, aber die Kammer
hielt ihn trotzdem aufrecht. Da wandte sich Karl
Röchling mit den sieben anderen in der Minderheit
befindlichen Handelskammermitgliedern an den
Fürsten Bismarck, der damals auch preußischer
Handelsminister war, und bat ihn, das Ansuchen
der Kammer ‚ abzulehnen, da dadurch eine Vertretung
der Gesamtinteressen des Bezirkes erschwert
werde, Als Bismarck dem ‘keine Folge gab und
die Zweiteilung des Kreises Saarbrücken nach dem
Kammervorschlage genehmigte und als aufgrund
der neuen Wahlkreiseinteilung die alten Mitglieder
wieder gewählt wurden, wiederholte am 5. Januar
die Mehrzahl der Bittsteller die Eingabe mit der
Begründung, „daß eine Zweiteilung des Kreises
Saarbrücken in der zum größten Teile aus den
Vertretern der andern Kreise gebildeten Mehrheit
der Handelskammer vorgeschlagenen Weise ledig
ich das bereits bestehende Uebergewicht des derzeitigen
Vorsitzenden von der Kammer und seine
Anhänger weiterbefestige,‘‘ und drohte im Falle
der Beibehaltung mit ihrem Austritt. Als der Handelsminister
eine Abänderung ablehnte, rief Karl
Röchling seine Gesinnungsgenossen nach seiner
Wohnung am Wilhelmsplatz 16 zusammen und sie
beschlossen, zusammen aus der Kammer auszutreten.
Mit Karl Röchling richteten Emil Haldy,
Louis Kiessel, Heinrich Lucas, August Huhn und
E. Schlachter am ı. März 1888 an den Kammervorsitzenden
folgendes Schreiben:
„Nachdem die von den unterzeichneten
Mitgliedern der Handelskammer bekämpfte
Zweiteilung des Wahlkreises Saarbrücken nunmehr
endgiltig geworden ist, vermögen dieselben,
bei der zurzeit bestehenden Zusammensetzung
der Kammer nicht die Möglichkeit einer
die wirklichen Interessen des Saargebiets wah.
renden Tätigkeit zu erblicken und erklären hier
mit ihren Austritt aus der Kammer.‘
Mit seinem zweiten Austritt aus der Kammer
1888 endete Karl Röchlings Handelskammertätigkeit
überhaupt, nicht aber seine Tätigkeit in der
Frage, um derentwillen er sich überhaupt zum Eintritt
in die Kammer entschlossen hatte, sein Kampf
für die Kanalisierung der Mosel und Saar. Derselbe
fand vielmehr auf anderem Boden eine plannäßige,
zielbewußte Fortsetzung.
Noch auf einem anderen Verkehrsgebiet erwarb
sich Karl Röchling besondere Verdienste um seine
Heimat. Die Firma Gebr. Röchling war die erste,
welche das Fernsprechen ins Saargebiet einführte,
.ndem sie zwischen ihrem Eisenwerke Völklingen
und ihrer Koksofenanlage Altenwald eine Fernsprechleitung
einrichtete. Die Vorteile derselben
machten sıch bald in solchem Umfange bemerkbar,
daß Karl Röchling um die Einführung einer
Öffentlichen Fernsprecheinrichtung einkam. Die
Handelskammer Saarbrücken erklärte am 2. Mai
1887 der Kaiserlichen Qberpostdirektion in Trier,
daß sie die Verhandlungen wegen Einrichtung einer
Fernsprechanlage in Saarbrücken-St. Johann dem
für diesen Zweck bereits gebildeten Ausschuß über-