Full text : Das Haus Röchling und seine Unternehmungen

ı. März 1774, wurde Jurist und war lange Jahre
als Richter in seiner Heimat Saarbrücken tätig.
Als das Saargebiet am 30. Nov. und 2. Dez. 1815
von Preußen wieder in Besitz genommen und am
22. April 1816 der neu errichteten Regierung zu
Trier unterstellt worden war, wurde am 16. Mai
1816 der Landgerichtsdirektor Friedrich Röchling
unter dem Bergwerksdirektor Sello als Rechtsbeirat
zum Mitgliede des neuen Kgl. Preußischen Bergamtes
 ernannt. Er starb als Kammerpräsident zu
Saarbrücken am 2. Januar 1850. Er war mit seiner
Base Dorothea Röchling vermählt, während seine
Schwester Henriette deren Bruder, ihrem Vetter,
dem Kaufmann Friedrich Röchling zu Saarbrücken
(geb. den 3. September 1774, gest. den 18. Ok
tober 1836) die Hand gereicht hatte.
Der dritte Bruder war Wilhelm Theodor Röchling,
 geboren am 6. Februar 1753. Er war in seinen
früheren Jahren Herzoglich Zweibrücker Amtmann
zu Castellaun und später französischer Tribunalpräsident
 zu Simmern, wo er am 5. September
1813 starb. Der vierte Bruder war Johann Gottfried
 Röchling, geb. den 13. September 1748 und
gestorben als Konrektor des Gymnasiums zu Worms
am 2. Okiober 1787.
Von den beiden Schwestern war Dorothea Margarethe
 Röchling am 26. Januar 1739 geboren und
starb 1773 als Gattin des Landschreibers Christoph
Haun zu Harskirchen in Lothringen. Die andere,
Karoline Luisa Elisabeth Röchling, war am 6. Aug.
1750 geboren und starb unvermählt am 1ı3. Juni
837 zu Saarbrücken. ;
Als der älteste Sohn des Hauses Röchling,
der Pfarrer Johann Friedrich Röchling, als letzter
der Söhne Johann Gottfried Röchlings 1814 zu Saarbrücken
 starb, hinterließ er fünf Söhne und zwei
Töchter. Ein Sohn und sieben Töchter waren ihm
im Tode vorausgegangen. Der älteste Erbe seines
Namens war Arzt. Er hatte ursprünglich Theologie
 und Pädagogik studiert, sich aber dann der
Heilkunst zugewandt. Er war der Saarbrücker
Kreisphysikus und Doktor der Medizin Christian
Röchling. Er war am 13. September 1772 zu
Ottweiler geboren. Christian Röchling ist in seiner
äußeren Erscheinung voll ausgeprägt der neuzeitliche
 Mensch mit den offenen, herzlichen, unbefangenen
 Augen und trägt den Zug aufrichtiget
Menschenliebe auf der Stirn. Er ist die freie selbstsichere
 Persönlichkeit, welcher der Adel geistiger
Arbeit die Züge verklärt. Alles gedrückte, beschränkte,
 heimliche, mißgünstige fehlt ihm. In
seiner Biedermeiertracht, seinen Vatermördern und
seiner schwarzen Halsbinde gehört sein Altersbild
zu den reizvollen, edlen Greisencharakteren der
ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts. Er
war ein hochgeschätzter, weithin gesuchter Arzt
mit einer außerordentlich ausgedehnten, einträglichen
 Praxis. Er wurde Kreisphysikus und
Hospitalarzt des Bürgerhospitals zu Saarbrücken
und vom König wegen seiner ärztlichen Verdienste
zum Sanitätsrat und nachmals zum Geheimen Sanitätsrat
 ernannt. Als nach Napoleons Rückkehr von
Elba das Zünglein der Wage wieder zugunsten
der Verbündeten schwankte und am 22. Juli 1815
zum ersten Male wieder in Saarbrücken ein deutscher
 Stadtrat gewählt wurde, wurde Dr. Röchling
dessen Mitglied und beschloß am 27. Juli 1815
mit die Absendung der beiden Saarbrücker Abgeordneten
 Kaufmann Böcking und Notar Lauck:
hard an den Fürsten Hardenberg, welche um die
Einverleibung Saarbrückens in Preußen bitten soll:
            
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