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Leistungsverhältnisse des künftigen Geschlechtes dienen.
fr muß sich auch seiner Lohnarbeiterschaft gegenüber
auf den kraftwirtschaftlichen Standpunkt stellen. Er
muß den Lohn so hoch bemessen, daß so hochstehende
Handkräfte zu ihm kommen, wie er braucht. Er muß
die besten Handkräfte heranzuziehen suchen, welche
ar zu dem bestimmten Lohne erhalten kann. Er muß
Mittel finden, jeden an die Stelle zu setzen, wo er
seine Fähigkeiten am besten ausnützen kann, er muß
dazu anreizen, daß er das höchste leistet, was er zu
leisten vermag, und er muß ihn so zu schonen wissen,
daß seine Kraft möglichst lange erhalten bleibt. Als
weitsichtiger Kraftwirtschafter, der auch an die Zukunft
seines Werkes denkt, muß er nicht nur an die
Handkräfte selbst, sondern auch an deren Frauen und
Kinder denken und die Kraft des künftigen Geschlechtes
zu fördern suchen. Der Unternehmer, der auch mit
Menschenkräften kraftwirtschaftlich im höchsten Sinne
ımgeht, mehrt und stählt nicht nur die Menschenkräfte,
mit denen sein Werk schafft, sondern er stählt
auch diejenigen, die nicht genug wirtschaftliche Einsicht
besitzen, um es für sich selbst zu tun, und er
hilft zugleich die Kräfte seines Volkes stählen. Daß
lie Vergeudung von Menschenkräften keine Wirtschaftlichkeit
ist, ist eine der höchsten Erkenntnisse der
industriellen Entwicklung des neunzehnten Jahrhunderts.
Es bedarf keiner klassenpolitischen und
xlassenmoralistischen Sentimentalitäten, um zu diesem
Standpunkt zu kommen, sondern nur einer Vertiefung
der kraftwirtschaftlichen Einsicht. Aber das ist das
große alles ertragswirtschaftlichen Menschenhandelns,
daß es, indem: es den Vorteil seines Trägers sucht, zuzleich
der Allgemeinheit zugute kommt. Jeder Unternehmer,
der hohe Erträgnisse erwirtschaftet, mehrt das
Vermögen seines Volkes, und jeder Unternehmer, der
seine Menschenkräfte in seinem Interesse kraftwirtschaftlich
behandelt, hilft die Volkskräfte heben und
nehren.
Das vertragliche ’Entgelt für die Handkraftleistung
kann sich im Zeitalter der Geldwirtschaft und im Einxlang
mit den Bestimmungen der Reichsgewerbeordıung
immer nur in’baren Geldwerten ausdrücken, und
nur bei dem, was über die arbeitsvertraglichen Pflichtleistungen
des Unternehmers hinausgeht, hat sein Wille
noch vollen Spielraum, hinsichtlich der Form, in welcher
es geboten wird. So ist die Lohnentwicklung auch
unter neuzeitlichen Verhältnissen immer noch das Maß
dafür, Geisteskräfte und Handkräfte welcher Leistungshöhe
ein Industrieunternehmen beschäftigt und ob diese
Leistungshöhe sowie die. Nachfrage nach solchen
Geisteskräften und Handkräften im Steigen oder im
Fallen begriffen ist
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