beglückwünschte den Jubilar im Namen der Gemeinde
Völklingen. Pfarrer Lentze tat dasselbe im
Namen der evangelischen Kirchengemeinde. Aus
Anlaß des Tages überreichten die einzelnen Vereine
Karl Röchling Geschenke. Die eigentliche Geburtstagsfeier
gestaltete sich noch glänzender. Der
Öberpräsident der Rheinprovinz Freiherr von
Schorlemer brachte Karl Röchling persönlich die
Glückwünsche der Regierung zu seinem achtzigsten
Geburtstage. Der König ernannte ihn zum Geheimen
Kommerzienrat, und ein großer Teil der
Bevölkerung des Saargebietes meldete sich mit
seinen Glückwünschen.
Am 18. Juli 1909 weihte ein Hüttenverein, der
1884 als Krankenunterstützungsverein ins Leben getreten
war und sich 1908 zum Hüttenverein Stahl
und Eisen entwickelt hatte, seine zweite Fahne
ein. Die Röchlingsche Werkskapelle, die Röchlingsche
Turnerschaft, der Röchlingsche Knappenverein
Algringen, der Hüttenverein Glückauf
Hostenbach, der Hüttenarbeiterverein Geislautern,
Hüttenarbeiterein Altenwald, Hüttenverein Einigkeit-Fürstenhausen,
Hüttenarbeiterverein Völklingen,
Hüttenarbeiterverein Eintracht-Wehrden, Hüttenverein
Carlshütte-Diedenhofen — sie alle kamen, um
an der Feier teilzunehmen. Zweitausend Hüttenleute
waren dabei im Völklinger Schillerpark versammelt,
um ihren Berufsstolz und ihre Berufsfreude
zu beweisen. Bei dieser Gelegenheit hielt Landgerichtsdirektor
Dr. Karl Röchling, selbst Teilhaber
der Röchling’schen Eisen- ‚und Stahlwerke, eine
bedeutungsvolle Rede über die Bedeutung des
Werksvereinswesens, in der er gegenüber dem berufsstandszersetzenden
Klassengedanken die Be:
deutung der Berufsstandsgemeinschaft der Angehörigen
der großen Erwerbsgruppen des deutschen
Volkes und der Berufsinteressengemeinschaft der
Angehörigen desselben Unternehmens feierte und
darauf hinwies, daß es das Berufsleben sei, das
das Volk wirtschaftlich und gesellschaftlich von
oben bis unten organisiere. Er sagte: „Die Werksvereine
stellen in den Mittelpunkt ihrer Bestrebungen
die Tatsache, daß jeder Arbeiter nicht. Arbeiter
schlechtweg, sondern Arbeiter in einem bestimmten
Betriebe und an einem bestimmten Orte
ist, und sie legen ihren Orgänisationen nicht die
berufliche Klassifizierung, sondern die örtliche und
betriebliche Zugehörigkeit zugrunde. Anschluß an
den Heimatsort oder den Ort der beständigen Berufstätigkeit
und Anschluß an einen bestimmten
Unternehmer, mit dem allein er als Arbeiter zu
tun hat und mit dem ein auf persönlichen Beziehungen
beruhendes möglichst einträchtiges Handin
Handarbeiten als das vorteilhafteste auch für
den Arbeiter angesehen wird, das ist das Organisationsprinzip
der Hütten- und Gewerkvereine.“ „Ist
es denn nicht wahr‘‘, fragte er, „daß auch zwischen
Unternehmern und Arbeitern in der Hauptsache
die Interessen beider Teile parallel laufen ?,
indem sowohl Arbeiter als Unternehmer an dem
wirtschaftlichen Gedeihen der einzelnen Unternehmungen
hervorragend interessiert sind? Nur bei
einem wirtschaftlich gut fundierten und geschäftlich
richtig geleiteten Unternehmen wird der Unternehmer
den Arbeitern dauernd zufriedenstellende
Löhne zahlen können, und nur 'eine zufriedene und
wohldisziplinierte Arbeiterschaft bildet die Truppe,
mit der ein Unternehmer mit Aussicht auf Erfolg
den Kampf auf dem Felde des wirtschaftlichen
Wettbewerbs wagen kann. Deshalh ist es eine