Full text : Das Haus Röchling und seine Unternehmungen

beglückwünschte den Jubilar im Namen der Gemeinde
 Völklingen. Pfarrer Lentze tat dasselbe im
Namen der evangelischen Kirchengemeinde. Aus
Anlaß des Tages überreichten die einzelnen Vereine
 Karl Röchling Geschenke. Die eigentliche Geburtstagsfeier
 gestaltete sich noch glänzender. Der
Öberpräsident der Rheinprovinz Freiherr von
Schorlemer brachte Karl Röchling persönlich die
Glückwünsche der Regierung zu seinem achtzigsten
Geburtstage. Der König ernannte ihn zum Geheimen
 Kommerzienrat, und ein großer Teil der
Bevölkerung des Saargebietes meldete sich mit
seinen Glückwünschen.
Am 18. Juli 1909 weihte ein Hüttenverein, der
1884 als Krankenunterstützungsverein ins Leben getreten
 war und sich 1908 zum Hüttenverein Stahl
und Eisen entwickelt hatte, seine zweite Fahne
ein. Die Röchlingsche Werkskapelle, die Röchlingsche
 Turnerschaft, der Röchlingsche Knappenverein
 Algringen, der Hüttenverein Glückauf
Hostenbach, der Hüttenarbeiterverein Geislautern,
Hüttenarbeiterein Altenwald, Hüttenverein Einigkeit-Fürstenhausen,
 Hüttenarbeiterverein Völklingen,
Hüttenarbeiterverein Eintracht-Wehrden, Hüttenverein
 Carlshütte-Diedenhofen — sie alle kamen, um
an der Feier teilzunehmen. Zweitausend Hüttenleute
waren dabei im Völklinger Schillerpark versammelt,
 um ihren Berufsstolz und ihre Berufsfreude
zu beweisen. Bei dieser Gelegenheit hielt Landgerichtsdirektor
 Dr. Karl Röchling, selbst Teilhaber
der Röchling’schen Eisen- ‚und Stahlwerke, eine
bedeutungsvolle Rede über die Bedeutung des
Werksvereinswesens, in der er gegenüber dem berufsstandszersetzenden
 Klassengedanken die Be:
deutung der Berufsstandsgemeinschaft der Angehörigen
 der großen Erwerbsgruppen des deutschen
Volkes und der Berufsinteressengemeinschaft der
Angehörigen desselben Unternehmens feierte und
darauf hinwies, daß es das Berufsleben sei, das
das Volk wirtschaftlich und gesellschaftlich von
oben bis unten organisiere. Er sagte: „Die Werksvereine
 stellen in den Mittelpunkt ihrer Bestrebungen
 die Tatsache, daß jeder Arbeiter nicht. Arbeiter
 schlechtweg, sondern Arbeiter in einem bestimmten
 Betriebe und an einem bestimmten Orte
ist, und sie legen ihren Orgänisationen nicht die
berufliche Klassifizierung, sondern die örtliche und
betriebliche Zugehörigkeit zugrunde. Anschluß an
den Heimatsort oder den Ort der beständigen Berufstätigkeit
 und Anschluß an einen bestimmten
Unternehmer, mit dem allein er als Arbeiter zu
tun hat und mit dem ein auf persönlichen Beziehungen
 beruhendes möglichst einträchtiges Handin
 Handarbeiten als das vorteilhafteste auch für
den Arbeiter angesehen wird, das ist das Organisationsprinzip
 der Hütten- und Gewerkvereine.“ „Ist
es denn nicht wahr‘‘, fragte er, „daß auch zwischen
 Unternehmern und Arbeitern in der Hauptsache
 die Interessen beider Teile parallel laufen ?,
indem sowohl Arbeiter als Unternehmer an dem
wirtschaftlichen Gedeihen der einzelnen Unternehmungen
 hervorragend interessiert sind? Nur bei
einem wirtschaftlich gut fundierten und geschäftlich
 richtig geleiteten Unternehmen wird der Unternehmer
 den Arbeitern dauernd zufriedenstellende
Löhne zahlen können, und nur 'eine zufriedene und
wohldisziplinierte Arbeiterschaft bildet die Truppe,
mit der ein Unternehmer mit Aussicht auf Erfolg
den Kampf auf dem Felde des wirtschaftlichen
Wettbewerbs wagen kann. Deshalh ist es eine
            
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