Full text : Das Haus Röchling und seine Unternehmungen

Sache bestimmten Verhandlungen in der schleppendsten
 und weitläufigsten Weise ein. Nach zwei
Jahren Ueberlegung war sie endlich am 4. Januar
1907 SO weit, die erste Versammlung in der Sache
berufen zu haben. Diesmal fand die Redeschlacht
zwischen Südwesten und Nordwesten im Regierungsgebäude
 zu Köln statt. Wieder standen in
der vordersten Reihe der südwestdeutschen Kämpfer
 für die Moselkanalisierung zwei Röchlings,
Louis Röchling und Hermann Röchling, das kaufmännische
 und das technische Haupt der Röchlingschen
 Eisen- und Stahlwerke in Völklingen. Hier
ließ sich die preußische Regierung nach zweitägigen
 Verhandlungen, welche alle wünschenswerte
Klarheit gebracht hatten, von den nordwestlichen
Moselkanalisierungsgegnern dazu bestimmen, noch
eine theoretische Untersuchung über die Roheisenselbstkosten
 im Nordwesten und im Südwesten einzuleiten,
 von der jeder Sachverständige wissen
mußte, daß sie ergebnislos verlaufen müßte, weil
sie grundsätzliche Fragen wie die richtige Amortisation
 einer Eisenhütte aufrollte, für welche es keine
eindeutige Lösung geben kann. Um die drohende
Verschleppung abzuwenden, trat am 16. März 1909
Landgerichtsdirektor Dr. Karl Röchling im preußischen
 Abgeordnetenhause abermals für den Moselund
 Saarkanal in die Schanze und forderte die
Einlösung des Versprechens vom 7. Febr. 1905.
Am 9. März 1910 wiederholte er seine Forderung
mit aller Tatkraft. Die preußische Regierung hatte
nur die Absicht gehabt, die Sache solange zu verschleppen,
 bis sie die Zustimmung des Bundesrats
 zu den Schiffahrtsabgaben auf den Strömen
erreicht hatte, um zu verhindern, daß die Reichslande
 bei dieser Gelegenheit die Forderung der
Mosel- und Saarkanalisierung von ihrer Zustimmung
 zur Vertiefung der Rheinrinne abhängig
machte. Nachdem diese erreicht war, kannte sie
keinen Grund mehr, mit ihrer Abneigung gegen
den Plan offen hervorzutreten. Obgleich die Ermittelungen
 der 1909 eingesetzten Schiffahrtsselbstkostenkommission
 in einer einzigen Sitzung ein eindeutiges
 Ergebnis gezeitigt hatten, und obgleich
1910 auch die Verhandlungen der Roheisenselbstkostenkommission
 ein Ergebnis zu bringen drohten,
 indem die südwestliche Eisenindustrie alle erforderlichen
 Unterlagen für’die Lösung der Fragen
innerhalb des möglichen Rahmens gestellt hatte,
brach die Regierung eigenmächtig und, ohne auch
nur die Interessenten davon zu benachrichtigen,
die mündlichen Verhandlungen ab und faßte eine
Entschließung, in der sie sich einmal hinter die
Behauptung verschanzte, die Vertreter beider Gruppen
 hätten erklärt, daß nur durch eine einwandfreie
 Feststellung der beiderseitigen Selbstkosten
für Thomasroheisen eine Grundlage für die zutreffende
 Beantwortung der Frage der Mosel- und
SaarKanalisierung gewonnen werden könne — eine
Behauptung, welche offenkundig unzutreffend war —
und sodann angebliche Rückwirkungen der Moselund
 Saarkanalisierung auf die Einnahmen der
preußischen Staatseisenbahnverwaltung ins Feld
führte — eine Tatsache, die in Preußen noch niemals
 als Ablehnungsgrund für eine Kanalvorlage
von einem Eisenbahnminister anerkannt worden
war. Am 7. April gab der Minister der öffentlichen
Arbeiten von Breitenbach diese Erklärung ab, und
am 4. Mai wies der Abgeordnete Dr.‘ Karl Röchling
diese Erklärung aufs entschiedenste zurück:
„Es widerspricht den Tatsachen durchaus, daß
die Vertreter des Südwestens jemals aus sich selhst
            
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