Sache bestimmten Verhandlungen in der schleppendsten
und weitläufigsten Weise ein. Nach zwei
Jahren Ueberlegung war sie endlich am 4. Januar
1907 SO weit, die erste Versammlung in der Sache
berufen zu haben. Diesmal fand die Redeschlacht
zwischen Südwesten und Nordwesten im Regierungsgebäude
zu Köln statt. Wieder standen in
der vordersten Reihe der südwestdeutschen Kämpfer
für die Moselkanalisierung zwei Röchlings,
Louis Röchling und Hermann Röchling, das kaufmännische
und das technische Haupt der Röchlingschen
Eisen- und Stahlwerke in Völklingen. Hier
ließ sich die preußische Regierung nach zweitägigen
Verhandlungen, welche alle wünschenswerte
Klarheit gebracht hatten, von den nordwestlichen
Moselkanalisierungsgegnern dazu bestimmen, noch
eine theoretische Untersuchung über die Roheisenselbstkosten
im Nordwesten und im Südwesten einzuleiten,
von der jeder Sachverständige wissen
mußte, daß sie ergebnislos verlaufen müßte, weil
sie grundsätzliche Fragen wie die richtige Amortisation
einer Eisenhütte aufrollte, für welche es keine
eindeutige Lösung geben kann. Um die drohende
Verschleppung abzuwenden, trat am 16. März 1909
Landgerichtsdirektor Dr. Karl Röchling im preußischen
Abgeordnetenhause abermals für den Moselund
Saarkanal in die Schanze und forderte die
Einlösung des Versprechens vom 7. Febr. 1905.
Am 9. März 1910 wiederholte er seine Forderung
mit aller Tatkraft. Die preußische Regierung hatte
nur die Absicht gehabt, die Sache solange zu verschleppen,
bis sie die Zustimmung des Bundesrats
zu den Schiffahrtsabgaben auf den Strömen
erreicht hatte, um zu verhindern, daß die Reichslande
bei dieser Gelegenheit die Forderung der
Mosel- und Saarkanalisierung von ihrer Zustimmung
zur Vertiefung der Rheinrinne abhängig
machte. Nachdem diese erreicht war, kannte sie
keinen Grund mehr, mit ihrer Abneigung gegen
den Plan offen hervorzutreten. Obgleich die Ermittelungen
der 1909 eingesetzten Schiffahrtsselbstkostenkommission
in einer einzigen Sitzung ein eindeutiges
Ergebnis gezeitigt hatten, und obgleich
1910 auch die Verhandlungen der Roheisenselbstkostenkommission
ein Ergebnis zu bringen drohten,
indem die südwestliche Eisenindustrie alle erforderlichen
Unterlagen für’die Lösung der Fragen
innerhalb des möglichen Rahmens gestellt hatte,
brach die Regierung eigenmächtig und, ohne auch
nur die Interessenten davon zu benachrichtigen,
die mündlichen Verhandlungen ab und faßte eine
Entschließung, in der sie sich einmal hinter die
Behauptung verschanzte, die Vertreter beider Gruppen
hätten erklärt, daß nur durch eine einwandfreie
Feststellung der beiderseitigen Selbstkosten
für Thomasroheisen eine Grundlage für die zutreffende
Beantwortung der Frage der Mosel- und
SaarKanalisierung gewonnen werden könne — eine
Behauptung, welche offenkundig unzutreffend war —
und sodann angebliche Rückwirkungen der Moselund
Saarkanalisierung auf die Einnahmen der
preußischen Staatseisenbahnverwaltung ins Feld
führte — eine Tatsache, die in Preußen noch niemals
als Ablehnungsgrund für eine Kanalvorlage
von einem Eisenbahnminister anerkannt worden
war. Am 7. April gab der Minister der öffentlichen
Arbeiten von Breitenbach diese Erklärung ab, und
am 4. Mai wies der Abgeordnete Dr.‘ Karl Röchling
diese Erklärung aufs entschiedenste zurück:
„Es widerspricht den Tatsachen durchaus, daß
die Vertreter des Südwestens jemals aus sich selhst