die Saar- und Moselkanalisierung in die große wasserwirtschaftliche
Vorlage aufgenommen wird,
welche demnächst dem preußischen Abgeordnetenhause
vorgelegt werden soll.‘
Von der Handelskammer Saarbrücken wurden
seit 1900 Schritte unternommen, um den Verband
für Kanalisierung der Mosel und Saar zum Anschluß
an die Bestrebungen zu bestimmen, die Aufnahme
der Kanalisierung der Mosel und Saar in das große
preußische Kanalprojekt zu fördern. Karl Röchling
legte sich persönlich für diese Forderung ins
Zeug, fand aber im Vorstande des Verbandes für
Kanalisierung der Mosel und Saar damit keine
Gegenliebe. Dessen Lothringer Mitglieder suchten
vielmehr zu sonderbündeln und beschlossen, unabhängig
von anderen Kanalprojekten für die Moselınd
Saarkanalisierung einzutreten. An der Saar war
man der festen Hoffnung, daß die Aufnahme der
Mosel- und Saarkanalisierung in die neue Kanalvorlage
erfolgen würde. Um so größer war die Enttäuschung,
als dieselbe 1904, trotzdem von der
Staatsregierung ein Projekt für sie gemacht worden
war, nicht in ihr enthalten war. Ein Versuch,
eine parlamentarische Vereinigung zu ihrer Aufnahme
zustande zu bringen, scheiterte an dem inzwischen
groß gewordenen Widerstand des Nordwestens.
Die Vorlage fand diesmal, von einer Mitcellandkanalvorlage
in ein Rhein-Hannover- und ein
Rhein-Weser-Kanalgesetz umgewandelt, Annahme.
Zu spät setzten jetzt die wirtschaftlichen Vereine
der Saarındustrie mit einer Reihe Arbeiten ein.
Zu spät brachten sie 1904 die erste wirtschaftliche
Denkschrift über die Saar „Die Kanalisierung der
Saar von Brebach bis Konz‘‘ heraus, zu spät ließen
sie von P. Werneburg die Ertragsfähigkeit der
Mosel- und Saarkanalisierung, Schiffsbetrieb und
Schleusengröße auf beiden Flüssen, die Verwertung
der Wasserkräfte der Mosel und den Handelshafen
der Saarstädte bearbeiten, zu spät behandelten
sie in mehreren Denkschriften das Wettbewerbsverhältnis
der südwestlichen und der nordwestlichen
Eisenindustrie des deutschen Zollgebietes, die
Finanzierung der Mosel- und Saarkanalisierung «und
den augenscheinlichen Rückgang der südwestlichen
Eisenwerke in der Eisenindustrie des deutschen
Zollgebietes. Vergebens focht ein Röchling --—-Landgerichtsrat
Dr. Karl Röchling — im preußischen
Abgeordnetenhause für die Mosel- und Saarkanalisierung.
Am 7. Februar 1905 speiste das
preußische Abgeordnetenhaus die Interessenten der
Mosel- und Saarkanalisierung mit der Entschließung
ab: „die Königliche Staatsregierung zu ersuchen,
die Frage der Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit
einer Kanalisierung der Mosel und Saar mit
möglichster Beschleunigung einer Prüfung zu unterziehen
und gegebenenfalls dem Landtage einen Gesetzentwurf,
in welchem unter ausreichender Heranziehung
der Interessenten einschließlich Elsaß-Lothringens
und Luxemburgs die Mittel gefordert würden
für die Kanalisierung der Mosel von der lothringischen
Grenze bis Koblenz und der Saar von
Brebach bis Konz, so frühzeitig vorzulegen, daß
der Betrieb auf den zwei Flußkanälen zu gleicher
Zeit mit dem Kanal vom Rhein nach der Weser
eröffnet werden könne.“
Aufgrund dieser Entschließung erlcbte die Welt
das Schauspiel, daß die preußische Regierung innerhalb
zweier Jahrzehnte zum dritten Mal gezwungen
war, Erhebungen über die Nützlichkeit und Durchführbarkeit
der Mosel- und Saarkanalisierung anzustellen.
Sie leitete dann auch die zur Klärung der