Klara Elsebene geführt. Bei seinem Tode war sie
seine Erbin geworden. Jetzt reichte sie ihrem Stiefvetter
Gottfried Heinrich Schulze-Neuhoff die
Hand. Vor 1779, aber nach dem Tode von Kaspar
Röchling zu Kessebühren, setzten die Eheleute
Eberhard Neuhoff und Clara Elsaben Röchling
folgenden letzten Willen auf, welcher die Gesamt
verhältnisse der Familie genau kennzeichnet.
Kund und Zu Wissen sey hiemit
Demnach wir Endes unterschriebene Eheleute
Eberhardt Neuhoff und Clara Elsaben Röchling
Meersche Zum Neuenhoff, bereits zu hohen Jahren
Gekommen unsert drey noch im Leben seyende
Kinder auch sampt und sonders gros Jährig, gestalten,
dann unser älteste Sohn Gottfriedt Henderich
Neuhoff auch den schulten Hoff zu Kessebühren,
und unser Tochter Sybylla Margarethe Neuhof
auf den schulzen Niden Hoff Zu frömern Verhei:
rathet, mithin noch der jüngste sohn Johan Eber
hardt Neuhoff Vorhanden welchen wir unsern bisher
Untergehabten Stifft fröndenbergerschen Pacht
Hoff, worüber dennselben consino Von der Hoffes
Herrschafften vorlängt er Theilet worden, Zu
über Tragen willens, mithin an jetzo unser noch
übrig Zur Abwendung aller mißhelligkeit und streits
las festgesetzt werden, wie es
ı. Wegen unser alten Eheleuten Neuhoffs Verpflegung
und leib Zucht gehalten werden soll, und
was unser sohn Johan Eberhardt und angehenden
Pächtiger Wegen uns alten Eheleuten Neuhoff Zu
Thun suldich als auch
2. Was unser beyde bereits ausgesteuerte Kinder,
nämlich der gotfriedt Henderich Neuhoff
schulte Zu Kessebühren, Sibilla Margretha Neuhof.
fin Meersche Niden In frömern, nach unserm ableben
annoch Zu erwarten und von unseren sohr
Eberhardt abgetreten werden soll
gleich wie nun Zu berichtigung 'dieses Geschäffts
diese. unsere drey Kinder anheute Persöhnlich
sich bey uns am Neuenhoffe eingefunden
auch die Erbvereinigung Krafft ihre Eigenhendiger
unterschrifft bestätiget haben.
So sind selber nach reifer der Sache überegung
und aller Interessenten bewilligung folgender
massen Zu Papier gebracht.
Nach dem Von uns respec. Eltern und ge:
schwistern resolviret das unser respec. Sohn
und bruder Johann Eberhardt Neuhoff den völligen
schultem neuhoffs hoff mit gebäuden, sämptlichen
Maventien und mobilien als colonus Von
nun an in dem Zu standt, wie dieser Hoff ‘mit
Nutzen und lasten beschaffen, und also auch die
vorhandene Schulden als in der angehängten
Specification gemeldet sindt und an I 220 'Thlr
45 Pf Edictmäßig betragen, dahingegen aber
auch der ausstehende active Forderungen laut
ebenfalls hiebey angefugter designation Zu 652
Thlr 20 Pf sich erstrecket und dem Tohan Eberhardt
iber wiesen werden.
Darhingegen unsere forderung an den Wiekels
hoff so sich an 230 Thlr capital ohne den rückstän
digen Interessen sich beläufet was da Von eingehet
zwischen unsern 3 Kindern in gleiche Theile
zetheilet werden soll.
In betracht der forderung so der Hli Hofrat
Elbers in Unna an die gesamten Erben des ohn:
längst Verstorbenen Schulten zu Kessebühren cas.
par Rögchling macht ist Resolviret worden, da
dieselbe noch nicht behörig liquidiret worden,
daß wan diese forderung durch urteil und Recht
festgesetzet worden und Zur Zahlung angehalten