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pro Tonne 5,20 Mk., während noch hier 7,80 Mk.
pro Tonne gezahlt werden.‘
„In diesen Bezügen hat der Aachener Distrikt
also durch seine günstigere Lage stets einen Vorsprung
vor den niederrheinisch-westfälischen Eisen:
werken.‘‘
„Erhebliche Nachteile für irgendwelche Industrie
wüßten wir somit keine zu verzeichnen. Die
Aufwendung des nötigen Kapitals würden wir für
gerechtfertigt halten, auch wenn dasselbe in der
Tat 50 Millionen betragen sollte, was nach unserer
Ansicht viel zu hoch gegriffen zu sein scheint.“
Gegenüber dieser warmen Befürwortung der
Moselkanalisierung stellte sich das Gutachten der
Handelskammer Saarbrücken auf den schroffsten
ablehnenden Standpunkt. Sie suchte nachzuweisen,
daß die als Wasserfrachtsätze angenommenen Beträge
viel zu hoch seien, daß eine Steigerung der
Minetteförderung durch die Moselkanalisierung
nicht geschaffen werde, daß die Saareisenindustrie
durch sie in ihrer Mitbewerbsfähigkeit
beeinträchtigt und daß dem staatlichen Saar:
kohlenbergbau schwerer Mitbewerb durch Ruhrkohle
und Ruhrkoks bereitet werde. In ganz
ähnlichem! Sinne äußerte sich der Handelskammerbericht
für 1889: „Diese hier gemachten
Erfahrungen rechtfertigen den Rückschluß und
den anderweit bereits in unseren früheren Berichten
geführten Beweis, daß sowohl Eisenindustrie
wie auch Kohlenabsatz unseres Bezirks durch die
Kanalisierung der Mosel in eine gefahrdrohende
Lage gegenüber den entsprechenden Industriezweigen
am Niederrhein und ın Westfalen versetzt werden
müssen, daher hoffen wir, daß die Königliche
Staatsregierung die Kanalisierung endgiltig aufgeben
und dafür bemüht sein werde, auf dem Gebiete
des Eisenbahntarifwesens unausgesetzt Reformen
auszuführen.‘“‘
Nach dreimaliger Vertagung schien endlich die
mündliche Verhandlung über die Mosel-, Saar- und
Lahnkanalisierung doch noch zustande zu kommen.
Ihre Abhaltung wurde auf den 24. und 25. Febr.
1890 zu Koblenz festgesetzt. Die Kanalgegner waren
fieberhaft an der Arbeit, die Kanalfreunde jedoch
auch, In der Düsseldorfer Vorbesprechung der
Kanalfreunde am 7. Januar 1890 wurde Karl Röchling
zum Berichterstatter über Frage 5 der Tagesordnung
des Mosellandtages bestimmt, lehnte aber
einen Teil davon ab, weil ihm die Verhältnisse
an der Lahn und Sieg nicht genügend vertraut
seien. Dagegen arbeitete er über den die Saar
betreffenden Teil der Frage einen sorgfältigen Bericht
aus, welchen er unter dem Titel „Bericht
von Karl Röchling in Saarbrücken über den die
Saar betreffenden Teil der Frage V, welche zur
Verhandlung des Mosellandtages vom 24. Februar
1890 bestimmt ist und welche lautet: „Inwiefern
würde die Konkurrenzfähigkeit der Eisenindustrie
an der Saar, Lahn und Sieg gegen diejenige am
Rhein und in Westfalen durch den Mosel- und Saarkanal
wesentlich herabgesetzt werden ?‘“ Es ist eine
Druckschrift von ı2 Oktavseiten.
Karl Röchlings Bericht über die Frage V der
Mosellandtagsvorlage ging aus von seinen eigenen
Geschäften und zeigte, welchen Umfang die Schiffsverfrachtung
in denselben neben der Eisenbahnverfrachtung
einnahm. „Wenn ich demnach,‘‘ sagte er,
„auch für die Eisenindustrie an der Saar, für die
Weiterführung der Kanalisierung der“ Saar und
Mosel eintrete, so geschieht dies aufgrund von langjährigen
im praktischen Kanalschiffahrtsleben, und