als ı Pfg. für das Tonnenkilometer überhaupt nicht
in Frage kommen könne, griff Karl Röchling in
der St. Johanner Zeitung vom 2. November 1889
abermals zur Feder und wies zeichnerisch nach,
daß ein Fünfhunderttonnenschiff bei 0,6 Pfg. Tonnenkilometerfracht
jährlich 6100 Mk. verdiene.
In Pont-a4-Mousson regte Karl Röchling noch
unmittelbar vor seinem Ausscheiden den’Administrateur
Roge an, die Frage des Ausbaues des Betriebes
auf dem französischen Kanalnetze einer planmäßigen
Bearbeitung zu unterziehen. Dieser tat
das in seiner Eigenschaft als Präsident der Handelskammer
Nancy und brachte in dem Berichte
der Kammer vom 30. September 1889 die Arbeit
heraus. Karl Röchling sorgte für die Verbreitung
ihrer Kenntnis im Saargebiete. Am 16. November
1889 veröffentlichte er in der St. Johanner Zeitung
einen Aufsatz über eine neue französische Einrichtung
„Abteilungskammern für Binnenschiffahrt‘‘,
in dem er den Bericht der Handelskammer Nancy
Projet de creation de Chambres de navigation besprach.
Der Aufsatz schloß mit den Worten: „Aus
diesem sachverständigen Berichte geht bis zur
äußersten Klarheit hervor, daß der Betrieb der
Kanalschiffahrt sich heute noch sozusagen erst in
den Kinderschuhen befindet. Erwägt man dagegen,
wie weit man es in der Technik auf dem Gebiete
des Eisenbahnwesens gebracht hat, welche Höhe
der Ausnutzung hier gegenüber der Kanalschifffahrt
erreicht ist, so darf man wohl mit Fug und
Recht sagen, daß die eigentliche Aera der Kanäle
trotz des langen Bestehens der letzteren erst beginnt.
Wenn dieselben heute schon, trotz den oben
angeführten ungünstigen Verhältnissen, von den
Eisenbahnen für gewisse Befrachtungen nicht unterboten
werden können, so wird es klar, welche Vorteile
die Kanäle dem Verkehrswesen gewähren werden,
wenn dieselben einmal in jeder Beziehung technisch
so vervollkommnet sind, wie es heute mit
den Eisenbahnen bereits der Fall ist.‘ Nach dem
Vorschlage des preußischen Landeseisenbahnrates
sollten die ermäßigten Sätze für Massenverschaffungen
mit der Eisenbahn in Zukunft betragen 2,2
Pfg. für das tkm und über 350 km 1,4 Pfg. Auf
dem Saarkohlenkanale und auf den elsässischen
Kanälen betrug bei einer Ladetiefe von 1,40 m die
Durchschnittsfracht 1887 1,43 Pfg. auf das tkm
und die Talfracht nur 0,77 Pfg., auf den französischen
Kanälen 1ı,o4 Pfg. auf das tkm durchschnittlich
und 0,6 Pfg. bei Talfracht; das war rund
30 Vomhundert gegen die deutsche Kanalfracht
billiger. Auf dem Saarmoselkanal hatte man nach
Karl Röchlings Meinung einen Tonnenkilometersatz
von 0,3 (Talfracht) bis 0,8 (Bergfracht) nach Maßgabe
der damaligen Kanalfrachten zu gewärtigen.
Diese Unterschiede mit den Eisenbahnfrachten sprachen
nach seiner Meinung allein schon für die Bedeutung
des Unternehmens. Noch wichtiger aber
wurde ihm die Kanalisierung, wenn man im Hinblick
auf die Arbeit von Roge sich eine zweckmäßige
Organisation der ganzen Kanalschiffahrt
hinzudachte. Am 26. November 1889 weilte der
Oberpräsident der Rheinprovinz, Freiherr von Berlepsch,
in Saarbrücken und benutzte den Besuch,
„um einige hervorragende Interessenten für und
einige gegen die Moselkanalisierung zu hören‘.
Auch Karl Röchling wurde zu der Besprechung
eingeladen. Um sie entsprechend vorzubereiten, lud
Karl Röchling Karl Böcking, Kommerzienrat Haldy,
August Huhn, Direktor Heydorn, Beigeordneten
August Klein. Tulius Müller. Glasfahrikant Raspilı
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