Full text : Das Haus Röchling und seine Unternehmungen

suchten Schritte, das Deutsche Reich in der Person
 des Reichskanzleramtes am 18. Februar 1889
in Verzug, gemäß der in Art. 14 des Frankfurter
Friedensvertrages übernommenen Verpflichtung die
Arbeiten zur Fortführung der Moselkanalisierung
 bis Diedenhofen binnen
sechs Monaten in Angriff zu nehmen. Aber
auch diese Bemühung hatte keinen Erfolg, da das
Reich die Verpflichtung des Frankfurter Friedens
so auslegte, als betreffe dieselbe nur die Kanalisierung
 der Mosel südlich von Metz.
So wurden die Mosel und die Saar in ihrem
Oberlaufe bis Metz wesentlich mit den Mitteln und
unter dem Drucke Frankreichs kanalisiert und das
Wirtschaftsgebiet um Metz und Saarbrücken dem
französischen Verkehrsleben einverleibt. Von dem
deutschen Mittelrhein aber schieden beide Gebiete
unüberwindbare Schiffahrtshindernisse, und weder
die reichsländische Regierung, welche das Jahr 1875
brachte, noch die preußische Regierung, unter welcher
 das Saargebiet seit 1816 stand, hatten Verständnis
 für die Notwendigkeit, beide Gebiete dem
deutschen Verkehrsleben und damit der gesamtleutschen
 Ertragswirtschaft zu erobern.
Unter diesen Umständen war es von der allergrößten
 Bedeutung, daß im Südwesten nach der
Einverleibung Elsaß-Lothringens ins Deutsche
Reich ein Handelshaus, dessen Geschäft im Massenverkehr
 wurzelte, die Werbung für die Kanalisierung
 der südwestdeutschen Wasserstraßen in die
Hand nahm und ein Menschenalter hindurch unentwegt
 fortsetzte, unbekümmert darum, ob es sich
dadurch zu der herrschenden ertragswirtschaftlich
kurzsichtigen Bürokratie, zu den engherzigen .Interessen
 des staatlichen Saarkohlenbergbaues, der
sich auf den Standpunkt stellte, daß er nur dann
lebensfähig sei, wenn sein Absatzgebiet von weiten
verkehrslosen Strecken, umgürtet sei zu den neuaufsteigenden
 Interessen der preußischen Staatseisenbahnen
 und endlich zu den führenden industriellen
 Kreisen des eigenen engeren Wirtschaftsgebietes
 in Gegensatz setzte. Theodor Röchling
benutzte zu seinen Kundgebungen in dieser Hinsicht
 die Jahresberichte der Handelskammer Saarbrücken,
 deren Aufgabe damals auf die Vertretung
 der Interessen des Kreises Saarbrücken beschränkt
 war. Diese trat auf seine Anregung hin
wiederholt für die Kanalisierung der Saar ein. So
nannte sie in ihrem Jahresberichte von 1871 als
ihre alten Wünsche „die Ausführung der Kanalisation
 der Saar bis Konz und eines direkten Kanals
von Metz nach den Saargruben; und in ihrem Jahresberichte
 für 1877 schrieb sie im Hinblick auf
ne zahlreichen wirtschaftlichen Fragen, welche auf
der Tagesordnung standen: „Als eines der Mittel
zu dieser Lösung betrachteten wir auch vorzugsweise
 ‚eine Erweiterung der Verkehrswege, sowohl
durch Erbauung neuer Eisenbahnen als auch und
ganz vorzugsweise durch Anlegung von Kanälen
und sonstigen Anstalten zur Hebung der Flußschiffahrt,
 die, wie ja allseitig anerkannt ist, nicht
nur auf Förderung von Handel und Gewerbe einen
mächtigen vorteilhaften Einfluß ausüben, sondern
auch Tausenden von Arbeitern lohnende Beschäftigung
 geben würde. Wir dürfen in dieser Hinsicht
 wohl mit Recht auf das leuchtende Beispiel
hinweisen, welches uns Frankreich gibt, das, obwohl
 es schon seit Jahren ein treffliches Eisenbahn-
 und Kanalnetz besitzt, neuerdings immer noch
und ganz energisch auf die weitere Ausbildung
und Vererößerung desselhen hinarbeitet. indem be-
            
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