Full text : Das Haus Röchling und seine Unternehmungen

Der Kampf um die Mosel- und Saarkanalisierung.
Nachdem es gelungen war, den Bau des Saarkohlenkanals
 in Frankreich durchzusetzen und denselben
 durch Beschluß der Kanalisierung der Saar
von Saargemünd bis Louisenthal auf preußischem
Gebiet fortzuführen, war es nur natürlich, daß auch
das Verlangen nach dem Ausbau der benachbarten
Flußstrecken und Flußläufe auftauchte und zwar
namentlich bei denen, welche vom Saarkohlenkanal
Verkehrsvorteile erhofften. Als der Saarkohlenkanal
eröffnet wurde und tatsächlich eine sehr erhebliche
Unterbietung der Eisenbahnfrachten auf weitere
Entfernungen eintrat, mußte sich dieser Wunsch
naturgemäß verstärken. Das größte Massengut, die
Kohle, wurde davon an erster Stelle berührt und
es wurde die natürliche Aufgabe der größten Kohlenhandelsfirma
 des Gebietes, die Frage des Ausbaues
 der südwestlichen Zuflüsse des Rheines in
die Hand zu nehmen. Dafür gab es unter den
damaligen Verhältnissen mehrere Angriffspunkte.
Schon im Jahre 1865 machte sich die Notwendigkeit
 für Pont-ä-Mousson geltend, Anschluß an den
bereits bestehenden Rhein-Marnekanal bei Frouard
zu finden. Das war nur mittelst einer besonderen
politischen Aktion in Frankreich möglich. Infolgedessen
 unternahm Karl Röchling im Frühjahr 1866
ın Gemeinschaft mit dem damaligen Chef des
Hauses de Wendel, Julius de Wendel, und der
Firma Dupont und Dreifus der Arser Eisenwerke
Schritte bei dem Minister der öffentlichen Arbeiten
Behic in Paris, um die Kanalisierung der oberen
Mosel von Frouard bis Metz oder noch besser bis
Diedenhofen zu erreichen und dadurch den französischen
 Werken in Pont-ä-Mousson, Hayange und
Ars Anschluß an das französische Wasserstraßennetz
 zu verschaffen. Bei diesen Verhandlungen
schlug de Wendel zur Erleichterung des von den
anliegenden Unternehmungen zu. übernehmenden
Baukostenbeitrages dem Minister, der eine weitere
Belastung des Haushaltsplanes seines Faches
fürchtete, vor, den Kriegsminister dadurch für die
Sache in Anspruch zu nehmen, daß die demselben
jährlich zur Verfügung gestellte Summe für Heeresausrüstung
 und Geschosse für ein Jahr erheblich
vermindert und der so frei gemachte Betrag mittels
 der damals üblichen virements dem Ministerium
der öffentlichen Arbeiten zur Verfügung gestellt
würde. Darauf erwiderte der Minister, das sei unmöglich,
 denn durch den mexikanischen Krieg, der
wegen seiner geringen Volkstümlichkeit ohne eine
entsprechende Kriegsanleihe habe geführt werden
müssen, seien die Zeughäuser schon derartig entleert,
 daß eine Verminderung der Ausgaben für
die Heeresverwaltung nicht erreichbar sei. Diese
Aeußerung hat sich nachmals im Laufe des preu
Bisch-österreichischen Krieges durch die schwäch
‘iche Haltung Frankreichs als zutreffend erwiesen.
Als sich an diese Bemühungen die Uebernahme
von Kostenbeiträgen zur Kanalisierung der Mosel
durch Pont-A4-Mousson, Ars und Hayinge anschloß
— Pont-A-Mousson übernahm 130 000 Frs. —, führten
 sie 1867 zum Ziele. Durch Gesetz vom 31
Juli 1867 wurde die Ausführung des Kanalbaues
von Frouard bis Diedenhofen auf Kosten des französischen
 Staates beschlossen und das Departement
 de la Moselle ermächtigt, zur Aufbringung
der dem Staate vorzuschießenden Baukosten eine
Anleihe von ı1,5 Millionen Frs. aufzunehmen und
das in Form einer Gemeinbürgschaft gemachte An-37



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