zogen und die Masse der Unterdurchschnittlichen
ging mit dem Plane um, diese hervorragenden
Geisteskräfte, welche jährlich zehntausenden neuer
Handkräfte lohnende Beschäftigung schufen, durch
Gesetzeszwang lahm zu legen. Die Kaliindustrie
wurde der erste Versuchsgegenstand einer‘ staatlichen
Knebelung und zwar im Anschluß an die
Beteiligung des Staates an ihrem Syndikatswesen.
In immer steigendem Maße war das Gedeihen der
Gewerkschaft: Hohenzollern seit 1904 außer von
ihren natürlichen Erdschätzen und von der ertragswirtschaftlichen
Leitung durch die Firma Gebr
Röchling von dem Kalisyndikate abhängig geworden.
Die Entwicklung der kapitalwirtschaftlichen und
kraftwirtschaftlichen Organisation des deutschen
Kalibergbaues nahm schon seit einem Jahrzehnt
nicht mehr ihren natürlichen Verlauf, da der preu-Bische
Staat, welcher dem Kalisyndikat seit langem
angehörte, statt ertragswirtschaftlicher Gesichtspunkte
klassenpolitische Gesichtspunkte im Syndikate
in den Vordergrund stellte. Die preußischen
Handelsminister wirkten einer nach dem andern
gegen die Vereinigung der Kaliwerke, indem sie
die angebliche Gefahr eines Kalitrusts oder Kalimonopols
an die Wand malten, in dem die Großbetriebe
die Kleinbetriebe aufsaugen würden. Die
späteren Syndikatsverträge verboten geradezu die
Vebertragung von Beteiligungsziffern im Kalisyndikat.
Dadurch wurde die rechtzeitige Verschmelzung
all der Unternehmungen verhindert, deren Verschmelzung
das einzig Ertragswirtschaftliche gewesen
wäre, und es kam dahin, daß sich schließlich
auf dem Kalifelde nicht eine verhältnismäßig
kleine Anzahl in höchstem Maße leistungsfähige
Werke gegenüberstanden, welche in der Lage
waren, eine freie Politik dem Weltmarkte gegenüber
zu betreiben, sondern daß fort und fort kleine
und kleinste Werke entstanden, welche am reichgedeckten
Syndikatstische mitessen wollten. So
wurde in der Kaliindustrie ein im Verhältnis zu
ihrem Ertrage viel zu großes Unternehmungskapital
versenkt, und es wurde die Aufgabe des Syndikats,
für dieses zu hohe Werbekapital einen entsprechenden
Ertrag herauszuwirtschaften. Das führte zu
einer Preispolitik, welche einmal den Absatz‘ von
Kalisalzen im Inlande wie im Auslande in engeren
Grenzen hielt, als notwendig gewesen wäre, und
damit die natürliche Hochentwicklung der Kaliindustrie
unterband und andererseits die Gründung
immer neuer Kaliunternehmungen hervorrief, welche
ohne die hohen Preise niemals hätten entstehen
können. So wuchs die Erzeugung von Kali zwar,
aber mit immer steigenden Durchschnittsselbstkosten.
Im Jahre 1909 war die Lage der Mehrzahl
der kalireichen, technisch hochstehenden und ertragswirtschaftlich
betriebenen Werke unerträglich
geworden und es war kein Geheimnis mehr, daß
das nur noch bis zum 31. Dezember 1909 bestehende
Syndikat nicht sofort erneuert werden
würde. Sein Ausfallen hätte mit einem Schlage
die Kaliindustrie von allen minderwertigen Betrieben
reinigen müssen. Um dies zu vermeiden,
brachte das preußische Staatsministerium den Entwurf
eines Reichsgesetzes an den Bundesrat, welches
die durch seine Mitwirkung geschaffenen
lähmenden Zustände für zwei Jahrzehnte zu gesetzlichen
Zwangszuständen machen sollte, indem
es den bestehenden Kaliunternehmungen bis 1930
ein Kalimonopol schenkte und zu ihren Gunsten
die Anlage neuer Kaliwerke, die Veräußerungen
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