Full text : Das Haus Röchling und seine Unternehmungen

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Richard Vopelius, Industrielle zu Sulzbach an der
Saar. Die Einlage betrug ıo0 Millionen Mark und
war in zehntausend Aktien zu je 1000 Mark geteilt,
 welche auf den Inhaber lauteten, aber mit
einfacher Stimmenmehrheit der Aktionäre dem einzelnen
 Aktionär auf seinen Antrag in Namensaktien
 umgewandelt werden konnten. Die beteiligten
 10 Teilunternehmer übernahmen sämtliche
Aktien. Die Kommanditgesellschaft Solvay und
Compagnie brachte in Anrechnung auf das Grundkapital
 in die Aktiengesellschaft alles ein, was sie
in Deutschland besaß, Bergwerkseigentum, Fahbriken
 und andere Vermögensgegenstände, bewegliche
und unbewegliche, alle Rechte, Forderungen, Schul
den und alle auf diese Vermögensgegenstände be.
züglichen und dazugehörige Rechte oder Verbindüichkeiten
 begründende Verträge, mit alleiniger
Ausnahme ihrer Konzessionen auf Phosphor und
derjenigen Besitzungen, welche die Gesellschaft in
Nassau besaß, sowie der auf die Fabrikation von
Koks bezüglichen Patente und Verträge. Das waren
vor allem Bergwerke und Fabriken in Bernburg
in Anhalt, die Berggerechtigkeiten und Fabriken
n Wyhlen im Großherzogtum Baden, Bergwerke
und Fabriken in Saaralben in Lothringen, bei deı
Stadt Hannover gelegene, zum Zwecke der Errichtung
 von Bohrlöchern behufs Aufsuchens von Steinsalz
 und behufs Gewinnung von Sole erworbenen
Grundstücke in einer Größe von 8382 qm, Anlagen
 zur Konzentrierung und Verarbeitung von
Ammoniakwasser in Hamburg, Mannheim und Trier
sowie die gleichen mit den deutschen Werken in
Zusammenhang stehenden Anstalten in Rom. Dazu
kamen das gesamte Mobiliar aller Bergwerke,
Fabriken, Reparaturwerkstätten und Büros, alle
Rechte, welche die Gesellschaft Solvay & Cie. zugunsten
 der deutschen Bergwerke und Fabriken
zum Zwecke des Genusses von Fortschritten und
Vorteilen usw. sowie zum Zwecke der Abgrenzung
der Wirkungskreise und Absatzgebiete abgeschlossen
 hatte. Obendrein verpflichtete sich die
Gesellschaft Solvay & Cie., der Aktiengesellschaft
für Deutschland alle neuen Erfahrungen, Verbesseungen,
 Vervollkommnungen und neuen Erfindungen,
 welche sie bezüglich des Verfahrens zur
Darstellung von Soda und Pottasche machen werde,
wie auch die deutschen Patente, welche sie etwa
hierauf nehmen werde, ohne andere Vergütung als
den verhältnismäßigen Ersatz der dafür gehabten
Auslagen sofort mitzuteilen und für Deutschland
zu übertragen. Dafür übernahm die neue Aktiengesellschaft
 die gleiche Verpflichtung, der Gesellschaft
 Solvay & Cie. ihre in den deutschen Fabrizen
 gemachten Erfahrungen, Verbesserungen, Vervollkommnungen,
 neuen Erscheinungen und ihre
Patente über die bezeichneten Gegenstände unter
den gleichen Bedingungen mitzuteilen und derselben
lie Anwendung in ihren eigenen Fabriken oder
solchen, an denen sie beteiligt seien, zu gestat-;‚en.
 Dasselbe sollte für die im Auslande für Vervollkommnungen
 genommenen Patente gelten, dieselben
 sollten der Gesellschaft Solvay & Cie. gegen
Entschädigung der Auslagen, welche die Erlangung
verursacht habe, übertragen werden. Schließlich
ging die Gesellschaft Solvay & Cie. die Verpflichtung
ein, kein anderes Bergwerk oder keine andere
Fabrik im Deutschen Reiche oder im Großherzogtum
 Luxemburg zu errichten, deren Zweck auf eine
der zum Gegenstande des Unternehmens der
Aktiengesellschaft gehörigen Fabrikationen gerichtet
 sei. auch in keiner Weise ein ähnliches Unter-
            
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