Full text : Das Haus Röchling und seine Unternehmungen

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wurde, und dieser tür die Dauer des Vertrages in den
Aufsichtsrat der Rheinischen Stahlwerke aufgenom-.
men. Gebr. Röchling erhielten das Recht, die durch
den Vertrag gebildete Gemeinschaft aufzuheben und
das gesamte Ausbeutungsrecht allein zu übernchmen,
 wenn die Rheinischen Stahlwerke nicht bis
zum Ende des Jahres 1886 wenigstens einen Hochofen
 in Betrieb gesetzt oder wenigstens alsdann
mit dem Bau eines solchen begonnen haben und
die Inbetriebsetzung desselben nicht im Jahre 1887
erfolgte, wenn die Rheinischen Stahlwerke keinen
Teilhaber der Firma Gebr. Röchling zum Repräsentanten
 und zum Aufsichtsratsmitgliede wählten
ınd wenn die Rheinischen Stahlwerke sich, abgesehen
 vom Falle einer Fusion, auflösten. In diesem
Falle sollte die Firma Gebr. Röchling den den
Rheinischen Stahlwerken gehörigen Kapitalwert herauszuzahlen
 haben. Das Verhältnis wurde für die
gesamte Abbauzeit eingegangen. Bei Auflösung
durch Richterspruch sollte den Gebr. Röchling die
Erwerbung des gesamten Anteils freistehen. Nach
dem Ausfall der Berechnungen der Roheisenselbstkosten
 an der Schwelle des Stahlwerkes je nach
der Lage der Hochöfen an der Mosel oder am
Rheine bei Ruhrort war die Leitung des Rheinischen
 Stahlwerkes anfangs fest entschlossen, die
Hochöfen nach Diedenhofen zu bauen. Dieser
Standpunkt wurde jedoch aufgegeben, weil man
die Moselkanalisierung als unbedingt eintretend hetrachtete
 und nach ihr ein nennenswerter Selbstkostenunterschied
 nicht mehr vorhanden war, weil
man in der einheitlichen Leitung des Stahl- und
Hochofenwerkes an einem Punkt, in der Möglichkeit
 des direkten Konvertierens des Roheisens in
Stahl, sowie in der Mitverwendung der Hochofenzase
 zum Kesselheizen Vorteile der Ruhrorter An:
lage sah, die deren Nachteile gegenüber einer
Diedenhofener Anlage mindestens in erheblichem
Maße aufhoben. Aber auch die Ruhrorter Hochofenanlage
 kam nicht sofort zur Ausführung. Erst
im Jahre 1886 brachten die gesteigerten Roheisenpreise
 und der Umstand, daß selbst zu den hohen
Preisen nirgends auf längere Zeit Deckung zu finden
 war, während die Rheinischen Stahlwerke
selbst, um Aufträge zu erhalten, Lieferungsverbindlichkeiten
 auf längere Jahre eingehen mußten,
das Werk dahin, die seit acht Jahren geplante Errichtung
 eigener Hochöfen zur Ausführung zu bringen.
 Mitbestimmend dazu wurde auch die Tatsache,
 daß nahezu sämtliche größeren Stahlwerke,
mit denen sie im Inlande wie ım Auslande, den
Wettbewerb zu bestehen hatten, im Besitze eigener
Hochöfen waren und bei der Uebernahme von Auf-'rägen
 das eigene Roheisen nur zu Selbstkosten
zu rechnen nötig hatten. Die aufs genaueste angestellte
 Berechnung ließ auch jetzt noch keinen
Zweifel darüber, daß es am vorteilhaftesten sein
würde, die Hochöfen so nahe als möglich bei den
Algringer Gruben, etwa bei Diedenhofen, zu errichten
 und auch das ganze Stahlwerk dorthin zu
verlegen und zwar mit und ohne Moselkanalisierung.
 Die Generalversammlung konnte sich aber
nicht dazu entschließen, das Meidericher Werk, das
mehr als ız Millionen Mark gekostet hatte und
1500 Handkräfte beschäftigte, zu verlegen, zumal
dasselbe zusammen mit dem Nachbarwerk Phönix
das günstigst gelegenste Stahlwerk in Niederrhein.
land-Westfalen war. Auch für die Anlage des Hochofenwerkes
 allein ergab sich als günstigster Punkt
eine in möglichster Nähe der Erzgruben gelegene
Lothringer Stelle. etwa bei Diedenhofen. und als
            
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