und Ruhrort in gleichem Maße zugute kommen:
Diedenhofen für die ganze Menge, Ruhrort aber
nur für den Minettebezug, dagegen Diedenhofen
für die Hälfte nur die geringere Ersparnis an der
Bergfracht, Ruhrort aber für die ganze Menge die
größere Ersparnis an der Talfracht. So kam man
zu der Berechnung, daß vor der. Moselkanalisierung
das in Diedenhofen erblasene Roheisen loko
Ruhrorter Werk etwa zwei Mark billiger sein würde
als das in Ruhrort selbsterblasene, daß nach der
Moselkanalisierung sich dieser Unterschied aber
wegen der günstigeren Talfrachten zwar etwas zugunsten
von Ruhrort verringern, immerhin aber
noch eine Mark Unterschied zugunsten des
in Diedenhofen erblasenen Roheisens übrig bleiben
werde. Am ı. Juni 1882 kam ein Vertrag
zustande, wonach sämtliche sechs Bergwerke,
an denen die Firma Gebr. Röchling und die
Rheinischen Stahlwerke die Hauptanteile besaßen,
in den gemeinsamen Besitz der Handelsgesellschaft
Gebr. Röchling und der Rheinischen Stahlwerke
übergingen, wofür die Beteiligten sich wechselseitig
die halben Kosten der der anderen Partei gehörigen
Felder und Gruben vergütete. Die Ausbeutung
wurde auf gemeinsame Rechnung übernommen,
sodaß Kosten und Ausbeute zwischen
beiden Beteiligten geteilt wurden. Es wurde be:
schlossen, mit der Ausbeutung sobald als möglich
zu beginnen. Stollen, Anschlußbahn, Bergmannswohnungen
wurden sofort in Angriff genommen.
Die Ausführung aller Bauten sowie der zum
Betriebe erforderlichen Bauten, die Führung und
Leitung des Betriebes und Abbaues übernahmen
Gebr. Röchling, verpflichteten sich jedoch, mit
einem von den Rheinischen Stahlwerken aus ihrem
Vorstand oder Aufsichtsrat zu ernennenden Vertreter
über alle wichtigeren Betriebsangelegenheiten,
welche größere außergewöhnliche Ausgaben erforderten,
und insbesondere über den der Bergbehörde
einzureichenden Betriebsplan zu beraten und
das Ergebnis loyal zu berücksichtigen, wobei jedoch
die endgiltige Entscheidung der Handelsgesellschaft
Gebr. Röchling zustehen sollte. Die Kosten wurden
je zur Hälfte getragen, und ebenso die Hälfte deı
Förderung an jede Seite abgegeben und zwar ausschließlich
zur Deckung des eigenen Hochofenbedarfes
und diese wieder zur ausschließlichen Dekkung
des Roheisenbedarfes der Hüttenwerke. Die
Gebr. Röchling waren damals bereits mit der Erbauung
eines Hochofens auf der ihnen gehörigen
Völklingerhütte beschäftigt, welcher spätestens im
Jahre 1884 in Betrieb gesetzt werden sollte und
beabsichtigten dort noch einen zweiten Hochofen
zu bauen. Ebenso hatten die Rheinischen Stahlwerke
die Erbauung von zwei Hochöfen in Meide:
rich in Aussicht genommen. Mit 'dem eigenen Hoch:
ofenbetriebe sollte auch die Förderung beginnen.
Es wurde eine Förderung von 300 0oot in Aussicht
genommen und eine solche bis 60000oot offen gelassen.
Das Bergwerk Wilhelm wurde zuerst in
Förderung gesetzt. Auf.die Dauer sollte der Anteil
am Bergwerkseigentum sich nach dem Verbrauche
der betreffenden Hütte richten. Damit war im Interesse
des südwestdeutschen wie des nordwestdeutschen
Werkes die Frage offen gelassen, ob
sich die Thomasroheisenerzeugung aus Minette
schließlich auf den südwestlichen Erzen oder auf
den nordwestlichen Kohlen besser lohnen würde
Ein geschäftsführender Teilhaber des Hauses Röch:
ling wurde zum Repräsentanten der Bergwerke be:
stimmt. für welche eine Gewerkschaft gegründet