Full text : Das Haus Röchling und seine Unternehmungen

und 257000 Frs. auf Kommanditisten entfielen,
unter denen Francois Xavier Roge war, welcher
anstelle von F. Mansuy jetzt die Einzelgeschäfte
führte. Geranten wurden außerdem Karl Röchling
und Emil Haldy. Als Mitgerant hatte sich Karl
Röchling mit allen Einzelheiten der kaufmännischen
und technischen Einrichtung und mit allen ertrags:
wirtschaftlich bedeutsamen Maßnahmen zu befassen
Bei der Begründung der Gesellschaft Röchling,
Haldy & Co. für das Eisenwerk Pont-ä-Mousson
verpflichteten sich sowohl Gebr. Haldy wie Schmidborn
 und Gebr. Röchling, sämtliche ihnen aus dem
Geschäftsbetriebe zufließenden Gerantenanteile und
Erträge, einschließlich der Dividenden aus Grube
Marbache, nicht zu erheben, sondern sich gutschreiben
 zu lassen, um auf diese Weise durch die be
treffenden Konti (compte reserve) nebst deren Zinsenbeträgen
 nach und nach Betriebskapital zu schaffen.
 Ebenso übernahm Rog€ in den Verhandlungen
vom 13. Januar 1865 die gleiche Verpflichtung
Durch ein weiteres Uebereinkommen wurde am 26.
und 27. August 1867 bestimmt, daß zur Ausstattung
von Pont-ä-Mousson mit genügenden Geldmitteln’
für seinen Geschäftsbetrieb und zur Bestreitung der
Kosten der geplanten Neubauten die Gesellschaft
Röchling und Haldy, welche die Koksofenanlage
Altenwald besaß und betrieb, einen Kredit bis zur
Höhe von 500000 Frs. bewilligen sollte. Dafür
wurde bestimmt, daß alle zu Pont-3-Mousson verfügbar
 werdenden und entbehrlichen Summen den
Herren Haldy freres, Emil Haldy und Schmidborn
und Gebr. Röchling ratierlich und abschläglich auf
die von ihnen über die übernommenen Verpflichtungen
 hinaus vorgeschossenen Summen bis zu
deren gänzlicher Tilgung heimgezahlt werden
sollten.
Die Frage der Erzversorgung der Hütte war damals
 durch einen Erzlieferungsvertrag geregelt, welchen
 sie mit der Societe civile de Marhbache hatte.
Nach demselben wurden der Zivilgesellschaft sämtche
 Unkosten, welche Stollenanlage, Betrieb, Ab-“uhr
 usw. verursachten, von Pont-A-Mousson ersetzt
nd außerdem für jede geförderte Tonne Eisenstein
ne Abgabe von 50 Centimes entrichtet. Dieser Vertrag,
 welcher im Interesse des an der Societe civile
beteiligten früheren Inhabers F. Mansuy geschlossen
 worden war, belastete Pont-ä-Mousson mit
außerordentlich hohen Erzkosten, obwohl das Ausbringen
 des Marbacher Erzes ein gutes war. Karl
Röchling versuchte aus diesem Grunde eine Wie
dervereinigung der Interessen von Grube und Hütte,
wie sie zu Mansuys Zeiten durch Personalunion bestanden
 hatte, fand aber damit bei der Societe
civile keine Gegenliebe. Da begann er sein Ziel
auf einem anderen Wege zu erstreben, indem er
die Anteile von Marbache planmäßig aufzukaufen
begann. Dadurch wurde allerdings der Kursstand
nicht unerheblich in die Höhe getrieben, aber dafür
gelang es auch im Laufe mehrerer Jahre, die Mehrheit
 der Marbacher Anteile zu erwerben. Als er
diese hatte, setzte er die Verschmelzung der Marbacher
 Grube mit Pont-ä-Mousson zum Durch
schnittspreis der von ihm erworbenen Mar
bacher Anteile durch. Von da an gehörte Pont:
ä-Mousson die unbeschränkte Herrschaft über die
Grube Marbache. Die geschäftlichen Beziehungen
des Hauses Schmidborn und Gebr. Röchling zu
der französischen Ostbahn wurden weiterhin die
Grundlage dafür, daß sich ein günstiger Transportvertrag
 für den Eisenstein von der Grube zur
Hütte in eigenen Waggons erreichen ließ. Karl
Röchling hatte schon damals erkannt, daß die

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