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bei 10 Fr. monatlicher Strafe gehalten, ihre Kinder in diese Schule zu
schicken. Graf Ludwig Kraft erließ darauf 1685 eine Verordnung
an die evangelischen Eltern. HAus dem Inhalt ist folgendes von
besonderem Interesse: „Der Graf müsse mit Betrübnis sehen, daß
verachtung der Kirche und Schule mehr und mehr einreiße. Dies
müsse die Folge haben, daß in wenigen Jahren in beiden Bürger—
schaften kaum einer werde gefunden werden, der tüchtiger Weise zu
einem Stadtamt oder zu öffentlichen Diensten gebraucht werden möge.“
Deshalb schärft der Graf ein, daß fortan alle Kinder evangelischer
Eltern in beiden Städten vom 6. bis zum 15. Jahre zur Schule ge—
schickt werden sollen. Die Eltern, welche dem Gebot nicht nach—
kämen, sollten nicht allein zur Zahlung des Schulgeldes angehalten,
sondern auch als „halsstarrige Verächter mit willkürlicher harter
Strafe angesehen werden.“ Diese Verordnung scheint indes nicht mit
der nötigen Strenge durchgeführt worden zu sein. Schon 1731 wird
in einem Bericht wieder darüber geklagt, daß viele Eltern ihre
Kinder von dem Besuch der Schule zurückhalten. Für den Unter—
richtsbetrieb muß es auch sehr störend gewesen sein, daß die deutschen
Schulknaben bei den fürstlichen Treibjagden als Treiber mit der
VNlapper erscheinen mußten. Dieser Brauch bezw. Mißbrauch erhielt
sich noch viele Jahre.
Um den Schulbesuch zu erleichtern und zugleich allgemein durch—
zuführen, bestimmte das Konsistorium 1734, daß das Schulgeld von
12 Albus auf 10 Albus (96 Pfg. bezw. 80 Pfg.) vierteljährlich er⸗
mäßigt werde. Dies solle aber für jedes Kind, es möge zur Schule
geschickt werden oder nicht, vom Anfang des 5. bis zum Ende des
13. Jahres bezahlt werden.
Cine sehr bemerkenswerte Schulordnung erließ 1736 von Biebrich
aus die Fürstin Charlotte Amalie. Darin wird zunächst festgestellt,
„daß sonderheitlich zu Saarbrüchen und St. Johann nur wenige der
zu konfirmierenden Catechumeni recht fertig lesen (des Schreibens
nicht zu gedenken), einige auch so viel als gar nicht lesen können.“
Weil aber „Schreiben und Lesen bei allen hantierungen höchst nötig
und nützlich ist“, so sollen künftig die Kinder zur Konfirmation nicht
zugelassen werden, wenn sie nicht fertig lesen und schreiben können.
In der deutschen Schule sollen, da die bisherige Unterrichtszeit bei
50- 60 Kindern nicht ausreichend scheint, 5—6 Stunden täglich ge—
halten werden. Diese Zeit soll der Lehrer wohl ausnutzen und seine
Arbeit als Gotteswerk ansehen, auch auf die Fortschritte achten und
auf Derlangen darüber Auskunft geben. Der Unterricht wird mit
Gebet und Gesang eröffnet und geschlossen, dazu jedesmal ein Psalm