Full text : Festschrift für den 29. Rheinischen Provinzial-Lehrertag am 13., 14. und 15. Juni 1905 in Saarbrücken

Gegend seßhaft machten, waren Franken und Alemannen, von denen
die ersteren im Kampfe gegen einander Sieger blieben.
Die fränkischen Könige behielten einen Teil des eroberten CLandes
als Königsgüter und beschenkten damit kirchliche und weltliche Fürsten.
Solche Königsgüter waren in unserer Gegend Alt-Saarbrücken, St.
Arnual, Bischmisheim, Quierschied, Völklingen u. a. Um diese Zeit
nahmen die Bewohner auch das Christentum an. Teilweise scheint
die christliche Lehre schon gegen Ende der Römerherrschaft Eingang
gefunden zu haben; aber die Völkerstürme vernichteten zum größten
Teile die kaum aufgegangene Saat.
Das ganze fränkische Reich war in Gaue eingeteilt; jeder Gau
wurde durch einen Gaugrafen verwaltet, der im Namen des Königs
Recht zu sprechen hatte. Gewöhnlich fanden die Gerichtsverhandlungen
unter freiem himmel auf der Mal- oder Gerichtsstätte statt. Für
unsere Gegend, die zum Saargau gehörte, war dies der hügel, auf
dem sich jetzt die evangelische Kirche von Malstatt erhebt. Aus den
Gauen entstanden allmählich Grafschaften; die Grafenwürde wurde
in einzelnen Samilien erblich. An der Stelle, wo heute das Schloß
steht, erhob sich etwa um das Jahr 1000 auf einem steilen Felsen
die kaiserliche Burg Saarbrücken, die ursprünglich zum Schutz der
Brücke und der Niederlassung am halberg erbaut war. Diese Burg
wurde, da sie einen HAusblick über die ganze Gegend gewährte und
sich leicht verteidigen ließ, dem Gaugrafen zum Lehen übergeben. Wir
finden deshalb gegen das Jahr 1100 zum ersten Male einen Grafen,
der sich „Graf von Saarbrücken“ nannte.
Um die Burg entstand ein Ort, der den Namen der Burg an—
nahm und der gleichzeitig mit dem gegenüber entstandenen St. Johann
imm Jahre 1521 zur Stadt erhoben wurde. Eine Brücke gab es
zwischen den beiden Städten damals noch nicht, eine Fähre vermittelte
den Verkehr.
In der Srafschaft Saarbrücken gab es nur sehr wenige freie
Ceute, die meisten waren Leibeigene. In allen Stücken waren sie
von dem Grafen abhängig. Sie durften ohne dessen Erlaubnis weder
das Land verlassen, noch ihren Acker, den sie bebauten, teilen oder
verkaufen. Sie mußten eine Anzahl Tage im Jahr Frondienste ver—
richten, die Burschen und Mädchen ein Jahr ohne Lohn dienen, die
männer waren dem Grafen zum Kriegsdienste verpflichtet, von der
Ernte mußte der Sehnte abgegeben werden. Die Wälder, die ja
reichen Wildbestand hatten, gehörten dem Grafen, die Bewohner
wurden zu Treiberdiensten herangezogen; Wildfrevel wurde von allen

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