Full text : Festschrift für den 29. Rheinischen Provinzial-Lehrertag am 13., 14. und 15. Juni 1905 in Saarbrücken

c) er hat die Tagesordnung für die jährlichen Versammlungen
vorzubereiten;
Mitteilungen, die zur URenntnis der Mitglieder gebracht
werden sollen, müssen von dem Vorsitzenden des Rheinischen
Provinzial⸗Lehrerverbandes mitunterzeichnet sein.
6. Die Vereinigung hält in der Regel jedes Jahr im Anschluß an
den Rheinischen Provinzial-Cehrertag eine Versammlung ab.
7. Zur Bestreitung der entstehenden Kosten wird von den Mit—
gliedern der Vereinigung ein jährlicher Beitrag erhoben.
Lehrerverein zu Mülheim-Ruhr: Die Vertreterversamm—
lung wolle beschließen, daß die Verhandlungen des Provinzial⸗Lehrer—
tages stenographiert werden.
Barmer Lehrerverein: Die Protokolle der Delegiertenver—
sammlung nunnd der hauptversammlung müssen von den Delegierten
genehmigt werden.
Düsseldorfer Lehrerverein: Der allgemeine Lehrerverein
zu Düsseldorf ist im Prinzip damit einverstanden, daß die Gründung
eines Preßbureaus im Deutschen Lehrerverein durch den Rheinischen
Provinzial⸗Lehrerverband beantragt wird.
Elberfelder Lehrerverein. Die laufenden Verwaltungs—
kosten des Provinzial-Verbandes sind durch die Beiträge der Cokal⸗
Verbände zu decken. Die Höhe der letzteren ist dementsprechend zu
bemessen.

Anträge des Vorstandes:
lJ. Der Vorstand beantragt, die Vertreterversammlung wolle den
Jahresbeitrag auf mindestens 1 Mu. festsetzen.
Der Vorstand hält eine Revision der Rektoren-Instruktion für
notwendig. Die Vertreterversammlung des Rheinischen Provin—
zial⸗Cehrerverbandes wolle den Vorstand beauftragen, in diesem
Sinne bei den einzelnen Königlichen Kegierungen vorstellig zu
werden.

2.

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