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dorf Verband Düsseldorf, Vorsitzender Mittelschullehrer Th. Ceth⸗
mann-⸗Düsseldorf, für Aachen Verband Kachen, Vorsitzender Lehrer
Schumann-Kachen, für Coblenz Verband Coblenz, Vorsitzender
Rektor Haupt-Coblenz, für Trier Verband Saarbrücken, Vorsitzender
Lehrer Knieling-Saarbrücken, für Cöln Verband Cöln, Vorsitzender
Cehrer Gierlich⸗-Cöln.
Zur Bildung der Kreisbureaus wurden verschiedene Aufrufe er—
lassen und die Vereinsmitglieder aufgefordert, die notwendigen Notizen
zu sammeln über die verschiedensten Fragen, die für eine demnächst
zu veranstaltende statistische Erhebung in Betracht kommen können.
Mit dem Vorstande des katholischen Verbandes für RKheinland wurden
Verhandlungen eingeleitet behufs gemeinsamer Arbeit auf diesem Ge—
biete, damit ein möglichst vollständiges Material gewonnen wird.
hoffentlich werden alle Amtsgenossen in ihrem Kreise treu ihre Pflicht
tun zum Nutzen unseres gesamten Standes.
Anträge für die Vertreterversammlung.
Coblenzer Lehrerverein: Die Vertreterversammlung be—
schließt die Gründung einer Vereinigung von Fortbildungsschullehrern
im Anschluß an den Rheinischen Provinzial⸗Lehrerverband und stellt
für die Ziele und die Organisation der Vereinigung folgende Kicht—
linien auf:
1. Nur Mitglieder des Rheinischen Provinzial-Cehrerverbandes
können der Vereinigung beitreten.
2. Zu ihrem Vorsitzenden wählt die Vereinigung ein Vorstands—
mitglied des Rheinischen Provinzial⸗Cehrerverbandes.
3. Der Vorsitzende bildet mit wenigstens zwei Mitgliedern seines
Ortsvereins, die wie der Vorsitzende auf den jährlichen Ver—
sammlungen gewählt werden, den geschäftsführenden Ausschuß.
Die Vereinigung hat in erster Linie die Aufgabe, solchen Fragen
ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden, die das Verhältnis der Volks—
schule und des Lehrerstandes zur Fortbildungsschule betreffen.
5. Tätigkeit des geschäftsführenden Ausschusses:
a) der geschäftsführende Ausschuß muß sich auf dem Gebiete
des Fortbildungsschulwesens stets auf dem laufenden halten;
b) er muß den Mitgliedern der Vereinigung über alle das Fort—
bildungsschulwesen betreffenden Fragen jederzeit unentgeltlich
Auskunft erteilen;