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geleisteten Zuschuß als Teil ihres Diensteinbommens betrachtet, eine
empfindliche Schädigung. Nachdem die Kollegen den Instanzenzug
im Gesuchswege erschöpft haben und von der Verwaltungsbehörde
auf den Rechtsweg verwiesen worden sind, beantragten sie zur Be—
schreitung desselben die Unterstützung durch den Kechtsschutz. Der
Beschluß darüber steht gegenwärtig noch aus.
In weiteren 24 Fällen wurde nur Auskunft oder Rat gewünscht.
Im ganzen handelte es sich hierbei um dieselben Fragen, über die
auch im Vorjahre Auskunft erbeten worden war. CEine ausführliche
Darlegung dieser Fälle erübrigt sich deshalb.
NUr. 7. J. in O. Entschädigung für Mitverwaltung einer neu
gegründeten Lehrerstelle.
Nr. 8. L. in D. Vergütung für Erteilung des Religionsunter⸗
richts an eine konfessionelle Minderheit.
Nr. 9. h. in s. Schornsteinfegerlohn bei Dienstwohnung.
Nr. 10. R. in E. Anrechnung von Dienstzeit.
Nr. 11. B. in E. Anlegung des Strafverzeichnisses.
Nr. 12. h. in N. Gehaltliche Gleichstellung der Lehrer eines
Ortes bei der Eingemeindung.
Nr. 13. O. in Ss. Rückzahlung der Umzugskosten.
Nr. 14. 3. in D. Vermietung von Teilen der Dienstwohnung.
Ur. 15. h. in G. Zahlung von Wassergeld.
Nr. 16. G. in M. Rückzahlung einer persönlichen Zulage.
Nr. 17. F. in B. Zwangsvollstreckung in das „Pereinsvermögen“
eines nicht rechtsfähigen Vereins.
Nr. 18. V. in S. Umzugskosten bei Überweisung einer Dienst⸗
wohnung.
Nr. 19. B. in O. Mietwert der Dienstwohnung bei der Pen—
sionierung.
Ur. 20. J. in B. Ruhegehaltskassenbeiträge für Mittelschullehrer.
Nr. 21. F. in R. Ersatz für Aufwendungen an einer Nieß—
brauchsache GBaumschule).
Nr. 22. 8. in N. Anspruch auf höheres Grundgehalt.
Nr. 23. K. in M. Beleidigende Zurechtweisung auf einem Schul⸗
paziergange.
Nr. 24. h. in B. Dienstwohnungswert bei der Steuerveranlagung.
Ur. 25. 5. in S. Beleuchtung der Treppen in der Dienstwohnung.
Ur. 26. 8. in h. Abwehr der Ungezogenheit eines fremden
kindes.
Nr. 27. h. in D. Ründigung bei Aufhebung des Dienstverhält⸗
nisses als Fortbildungsschullehrer.