Full text : Festschrift für den 29. Rheinischen Provinzial-Lehrertag am 13., 14. und 15. Juni 1905 in Saarbrücken

110

hlen⸗
Hof
igeld

be⸗
ades⸗
ossen
ckten
ihr
uder⸗
als
Heise.
auf,
zur
Zerg⸗
der“.

tler.
zbach
d im
äber
unft⸗
hlen,
eten.
hatte
Um

eitiq

920

sich
sonst
illen.
lische
hteil,
Sie
nna.

erzog die Bergleute nicht nur zur Ehrlichkeit, sondern auch zur
Einigkeit und Uamerodschaftlichkeit.
c) Die Bergleute unter Wilhelm hHeinrich.
Der 30jährige Krieg vernichtete auch an der Saar alle wirt—
schaftliche Tätigkeit. Erst den unermüdlichen Bemühungen des Fürsten
Wilhelm Heinrich ist es zu verdanken, daß sich Bergbau und Berg—⸗
mannsstand seit dem Jahre 1750 kräftig weiter entwickelten. Unter
ihm vergrößerte sich die Zahl der Bergleute sehr. Sie lebten jetzt
ausschließlich von ihrem Gewerbe. So kam es, daß sich bald ein
geschlossener Bergmannsstand entwickelte. Als solchen zeigten sich die
Knappen des Sulzbachtales gelegentlich der Einholung der Braut des
Erbprinzen im Jahre 1766. In dem Festbericht heißt es darüber:
„Ohnweit dem Dorf Dutweiler paradirte der Berg-Inspector
Hherr Engelke mit etlich und 30 Bergleuten unter vortreff—
licher Berg-Music und steter Abfeuerung bei 30 Stück großer
Canonen. Gedachter Berg-Inspector hatte sich und seine
Leute in neue Berg-Habits gekleidet, davon sein und derer
andern Vorsteher ihre von schwarzem Etlaß reich mit Gold,
die Schurzfelle von schwarzem Sammt mit goldenen Franzen
und die auch schwarzsammetnen Kappen mit silbernen
Schildern besetzt waren.“ — Abends erschienen die Bergleute
in ihrer Tracht mit Lampen und Musik vor dem Sschlosse
in Saarbrücken.

e) Entstehung und Entwickelung des Knappschaftswesens.
Bei der Verstaatlichung der Kohlengruben 1750 traten die Berg—
leute in des Fürsten Dienste. Swar sinken sie damit von der Stufe
der selbständig Gewerbe Treibenden herab und werden zu abhängigen
Arbeitern, aber damit beginnt auch die FSürsorge des Bergwerks-—
eigentümers für seine Bergarbeiter. So wurde 3. B. durch eine Ver—
ordnung des Fürsten CLudwig im Jahre 17693 eine gemeinschaftliche
Bruderbüchse für die Bergleute der samtlichen Gruben des Fürsten
geschaffen. Sie sollte den kranken Bergleuten freie Kur, Arznei und
ein Krankengeld gewähren. Jeder Bergmann hatte einen Beitrag
zu zahlen, der einen bestimmten Bruchteil seines Lohnes ausmachte.
Auch alle Strafgelder flossen in die Kasse. Reichten diese Einkünfte
nicht, so hatte die fürstliche Kasse den erforderlichen Zuschuß zu leisten.
1792 betrugen die Ausgaben schon 480 Gulden, wozu die fürstliche
Kasse 30 Prozent beigesteuert hatte.
In der französischen Zeit waren die Bergleute ganz auf sich an—
gewiesen. Da beschlossen sie im Jahre 1797 einmütig, unter dem
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.