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gegen Erstattung der Selbstkosten von 4 Kreutzern — 1Batzen.“)
Daher erhielten diese Berechtigungskohlen den Namen Batzenkohlen.
Im Jahre 1766 wurde auch die Abgabe von Batzenkohlen zum
hausbrand gestattet.
b) Alle Gemeinden der Kleinstaaten Saarbrücken—
Ottweiler, Illkingen und Blieskastel erlangen das Recht.
Die in Frankreich 1789 ausgebrochene Revolution hatte zur
Folge, daß die Bewohner des Saargebietes mt ällerlet Wünschen
und Forderungen an ihre Fürsten herantraten. Angesichts der
drohenden Gefahr gaben diese in vielen Stücken nach. So gewährte
der Fürst Ludwig 1789 seinen Städten Saarbrücken und St. Johann
das Dorrecht der Gemeindekohlen, indem er verfügte:
„Wollen wir zum Beweis Unserer Landesväterlichen Liebe
den Bürgern beider Städte die zu ihrem hausbrand be—
nöthigte Steinkohlen von den nächstgelegenen Gruben in
dem sehr geringen Preis von vier Kreutzern per Centner
gnädigst in solange hiemit zusichern, als die Förderkosten
nicht steigen werden.“
Im folgenden Jahre wurden die Gemeindekohlen allen Orten
der Grafschaft Ottweiler bewilligt. Auch die benachbarten herr—
schaften Illingen und Blieskastel folgtem diesem Beispiele.
c) Festsetzung der Menge.
In den unsicheren Zeiten der französischen Revolution und der
französischen Fremdherrschaft suchte jeder seinen Vorteil zu erhaschen.
So wurde auch das Vorrecht auf Gemeindekohlen in großem Maße
mißbraucht. Einzelne Haushaltungen in den Städten bezogen 600 bis
700 Zentner Jührlich zum Berechtigungspreise. Die starke Hand
Napoleons J. suchte überall geordnete Verhältnisse zu schaffen. In
diesem Sinne verfügte 1803 der Präfekt des Saardepartements,
daß in der Folge nur 1 Fuder (S 30 alte Zentner — 31 neue oder
Zollzentner**) Steinkohlen zum hausbrand und s Zentner für jeden
Morgen Ackerland zum Kalkbrennen abgegeben würden. Ja Napoleonl.
ging mit dem Gedanken um, bei dem beabsichtigten Verkaufe der
Kohlenfelder das Recht auf Gemeindekohlen ganz aufzuheben.
) LBatzen — 34.Pf. Berücksichtigt man den Geldwert, so sind das
etwa 30 pf. heutigen Geldes.
**) 1858 durch den deutschen Zollpverein eingeführt.