Full text : Festschrift für den 29. Rheinischen Provinzial-Lehrertag am 13., 14. und 15. Juni 1905 in Saarbrücken

der Ausbeute. Der Fürst stellte das erforderliche holz und bezahlte
die „Berg-Offizianten“.*)
In einer weiteren Verfügung vom Jahre 1754 wurde das
alleinige Recht auf Kohlengewinnung der Landesherrschaft vorbe—
halten. Sie lautet:
„Von Gottes Gnaden, Wir Wilhelm heinrich, Fürst zu Nassau
Graff zu Saarbrücken und Saarwerden pp. befehlen und ver—
ordnen hierdurch, daß . . . von Niemand in Zukunfft eine
Stein-Kohlengrube eröffnet, noch viel weniger aber daraus
Stein-Kohlen, ben 100 Reichs-Thalern Straff, verkauffet. Wor—
nach sich also jedermänniglich zu achten und für Straffe zu
hüten hat.
Geben Saarbrück, den 27ten Novis 1754.“
In ähnlicher Weise übernahmen einige Hherren der Nachbarge—
gebiete den Betrieb der Kohlengruben auf eigene Rechnung: der
Freiherr von Kerpen in Illingen, der Graf v. der Leyen in St.
Ingbert. So kam der Steinkohlenbergbau an der Saar in die hände
des Landesherrn, bezw. des Staates; er blieb es auch, als unsere
engere Heimat in andern Besitz überging.
d. Die Kohlengruben in französischem Besitz.
Als die Franzosen in den Jahren 1793—-95 Besitz vom linken
Rheinufer ergriffen, erklärten sie die Güter und Besitzungen der bis—
herigen Candesherrn als Staatseigentum. So kamen die Gruben in
den Besitz der französischen Republik. Zuerst wurden sie auf deren
Rechnung in der bisherigen Weise weiter betrieben, dann aber 1797
an eine Gesellschaft in Paris verpachtet. Im Jahre 1808 wurde die
Verwaltung der Kohlengruben an der Saar wieder durch die fran—
zösische Regierung übernommen.
Das französische Bergrecht gestattete Bergbau auf Grund einer
staatlichen Erlaubnis oder Konzession. Daher entstanden jetzt auch
Privatgruben neben den staatlichen. So erhielt der Fabrikbesitzer
Villeroy in Wallerfangen 1804 die Konzession, Kohlen im Gebiete
der ehemaligen Abtei Wadgassen zu gewinnen. Daraus entstand die
Privatgrube Hostenbach.
e) Die Gruben in preußischem und bayerischem Besitz.
Durch den 2. Pariser Frieden vom Jahre 1815 kam das Stein—
kohlengebiet an der Saar zum größten Teil in preußischen, zum

*) In Verordnungen Friedrichs des Großen werden die Beamten auch
Berg⸗-Offiziere genannt.
            
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