Das neue Kasino.
Schon lange genügte das alte Gebäude den gesteigerten Ansprüchen
nicht mehr, vor allem vermisste man einen Damensalon und
»in Garderobezimmer für die Damen; auch der Saal schien nicht mehr
ausreichend. Ein zweckmässiger Umbau war bereits 1843 beantragt,
dann wiederholt — 1856, 1857, 1858 — von neuem gewünscht: Längere
Zeit hatte die Finanzlage wie auch unruhige Zeiten die Ausführung
gehindert, jetzt waren durch die sparsame Wirthschaft Haus und
Garten in der Hauptsache frei. So erklärte sich die General-Versammlung
1863 für die Vergrösserung des Saales und den ‘Ausbau
des Gebäudes, eine Kommission setzte 1864 die Kosten auf 7700
Reichsthaler fest, aber als der Vorstand diesen Plan am 3ı. März
864 vorlegte, verwarf ihn die Generalversammlung mit 31 Stimmen
gegen 21 Stimmen; einigen erschienen die Kosten zu hoch, andere
wollten überhaupt den Ausbau nicht. Eine lebhafte Bewegung ereriff
die Gesellschaft; die Trennung des Gartens von dem Gebäude
führte ja viele Unzuträglichkeiten mit sich, das Lesezimmer befand
sich auch während des Sommers im Kasinogebäude, viele zeigten
eine förmliche Abneigung gegen den feuchten, sumpfigen Garten, in
dem man sich nur ausnahmsweise an sehr warmen Abenden aufhalten
konnte. Demnach trafen beim Vorstande die verschiedensten
Anträge ein: die einen wünschten gemäss den früheren Vorschlägen
des Vorstandes oder auch nach eigenen Plänen den Ausbau des alten
Gebäudes, die anderen verlangten die Veräusserung des alten und
die Errichtung eines neuen Gebäudes im Garten; eine von F.
Schlachter und E. Karcher geführte Richtung beantragte den Ankauf
des Gartens von F. Schlachter an der Allee und die Errichtung
eines Kasinogebäudes in demselben, Garten und altes Gebäude
sollten verkauft werden. Die wichtige Verhandlung fand am 7. Mai
unter dem Vorsitz des Landgerichtspräsidenten Z weiffel statt. Nach
lebhaften Debatten kam der Antrag von Schlachter und Genossen
zuerst zur Abstimmung: „Beschliesst die Versammlung den Ankauf
des Gartens von F. Schlachter und die Errichtung eines zweckmässigen
Gebäudes in demselben?“ Im Protokoll heisst es weiter:
„Das Resultat über Annahme oder Nichtannahme war ungewiss, die
sofort vorgenommene Gegenprobe ebenso; es wurde namentliche
Abstimmung beantragt, und auch diese ergab kein als gültig zu betrachtendes
Ergebniss, weil die um Aufzeichnung der Stimmen pro
und contra ersuchten Mitglieder des Vorstandes in der Zusammenstellung
von einander abwichen. So wurde beschlossen den Willen
der Versammlung auf dem Wege festzustellen, dass die Mitglieder,
welche für die Annahme des Antrages waren, sich. links vom Sitze