Das Kasıno 1817.
Am 5. Januar 1817 konstituirte sich die Gesellschaft von neuem
unter dem Namen Kasino, 4 neue Vorsteher wurden erwählt, Das
Eintrittsgeld soll 48 Fr. betragen; 1818 wird bestimmt, dass die Herren
vom Civilstande, welche nicht dauernd ihren Sitz hier haben, drei
Monate lang von Mitgliedern eingeführt sein dürfen, nachher haben
sie eine Karte zu lösen. Da das Lokal bald wieder zu eng wurde, da
auch Steube den Miethpreis immer weiter steigerte, so miethete 1819
die Gesellschaft für 500 Fr. die oberen Räume im Hause von Jakob
Karcher, d. h. im späteren alten Kasino, so dass sie 1819—1866 dort
in der Wilhelmstrasse ihren Sitz hatte. Schon 1825 dachte man daran,
ein eigenes Haus anzukaufen oder neu zu erbauen; schon damals
wurde der Neubau in einem der Herrengärten ins Auge gefasst, doch
stellten sich der Ausführung Schwierigkeiten in den Weg. Die ersten
zedruckten Statuten vom 30. März 1826 setzen den Unterschied zwischen
ständigen und unständigen Mitgliedern genauer fest, letztere zahlen das
Eintrittsgeld von ı3 Rthlr. nicht, haben aber kein Stimmrecht und
keinen Antheil am Vermögen, Den Vorstand bilden wie früher 4 Mitglieder,
ihm wird ein Suppleant beigegeben; die 2 ältesten Vorsteher
treten jedes Jahr aus. Der Kassirer erhält jährlich 40 Rthlr., doch
ging dieser Posten bald wieder ein. Endlich gelang es im Jahre 1828
das bisher gemiethete Haus von Jakob Karcher für ır0ooo Rthlr. anzukaufen,
für Bau des Ballsaals wurden 6000 Rthlr. ausgeworfen.
Die Mitglieder dürfen den Saal zu einer Fete benutzen. Der untere
Stock wurde noch lange Zeit vermiethet; in einem Hinterhause befand
sich eine Töchter - Schule, deren Namen auch dann noch „Kasinoschule“
blieb, als sie ein eigenes Haus gewonnen hatte. Der Beitrag
der ständigen Mitglieder betrug ıo Rthlr., der unständigen 7 Rthlr.
Das ständige Mitglied muss 2 Aktien ä 25 Rthlr. nehmen, 400 Aktien
werden ausgegeben; Eintrittsgeld 15 Rthlr. Für Zeitungen sind im
Etat Rthlr. 105, für Musik Rthlr. 125 ausgeworfen. Es existirt eine
besondere Ballgeselischaft, die sogar eigne Möbel besass. Der schon
früher gemachte Vorschlag, dass das Kasino statt bis 9 Uhr vielmehr
bis 10 Uhr geöffnet sein sollte, geht nicht durch; Sonntags darf, wenn
zetanzt wird, das Kasino bis ıı Uhr aufbleiben, doch soll der Aufwärter
genau aufpassen, dass nach ı1 Uhr Niemand dort bleibt. Die
Tanzkasinos finden statt vom ersten Sonntag im Oktober bis zum letzten
im März; Ball- Kommissäre sorgen für die Ordnung, für jeden Ball
zahlt der Herr, auch der Fremde, einen Thaler Eintritt.