Full text : Erste Unterweisung in der Bergbaukunde nach dem Heft des kaiserlichen Bergmeisters Serlo zu Metz für die Saarbrücker Verhältnisse

198. Die Wetter werden beim streichenden Strebbau mit Hülfe von Wetterthüren an den
Strebstößen entlang geführt. Die Förderung bis zur Grundstrecke erfolgt durch Förder—
vagen. Die Sicherheitspfeiler an den schwebenden Parallelstrecken werden nach Abbau
des ganzen Feldes, die Sicherheitspfeiler der Grundstrecken beim Abwerfen dieser
Strecdken rückwärts gewonnen. — Gegenüber dem Pfeilerbau hat der Strebbau die
Vortheile der Uebersichtlichkeit und leichten Beaufsichtigung, auch kommt man schnell
zum Abbau, während man beim Vfeilerbau genöthigt ist, mit dem Abbau an der Feldes—
grenze zu beginnen. Häufige Anwendung findet der Strebbau auf den Steinkohlenberg⸗
werken bei Saarbrücken.

Abbaumethoden ohne Bergeversatz. Der Pfeilerabbau findet Anwendung nur in
plattenförmigen Lagerstätten, besonders Steinkohlenflötzen, und kann bei jeder Mächtig⸗
keit und jedem Fallwinkel angewendet werden.
200. Bei der Vorrichtung zum streichenden Pfeilerbau wird die Grundstrecke nur bis zum
letzten Bremsberge des Baufeldes als solche getrieben, von hier ab bis zur Feldesgrenze
rritt in ihrer Verlängerung die unterste Abbaustrecke.
Der Abstand der über dieser Grundstrecke aufzuhauenden schwebenden Strecken
Bremsberge) richtet sich nach der streichenden Länge des Baufeldes. Es kann beim
Eintheilen des Baufeldes in Bremsbergfeldern vorkommen, daß man über die gewöhn⸗
liche streichende Länge, welche ca. 200 bis 280 m und auch unter Umständen 8300 m
heträgt, hinausgehen muß, weil durch Einlegen eines weiteren Bremsberges die Bau⸗
felder zu klein würden. Dieser Bremsberg wird nun dadurch gespart, daß man die
fraglichen Meter auf die übrigen Bremsbergfelder vertheilt, welche dadurch über die
gzebräuchliche Länge hinaus genommen werden.
Außerdem kann das Vorkommen von Sprüngen, die man mit den Abbaustrecken
nicht durchfahren will, eine größere oder kleinere streichende Lünge des Baufeldes
bedingen.
Dort, wo nicht durch die Bergpolizei eine Ausnahme besonders genehmigt ist, was
bei Bremsbergen unter 200 Einfallen geschehen kann, muß zu jedem Bremsberge ein
Fahrschacht und wo zweiflügliger Bau, zwei Fahrschächte getrieben werden. (Allgemeine
Bergpolizei-Verordnung für den Verwaltungsbezirk des Königlichen Oberbergamts zu
Bonn. Vom 1. Mai 1894, 8 29).
Die Fahrschächte legt man 12 bis 20 mm rechts und links vom Bremsberge entfernt
parallel mit demselben. Die Abstände der einzelnen Abbaustrecken, welche rechtwinklig
zu Brems- und Fahrschacht aufgefahren werden, nimmt man wohl nicht unter 12 und
nicht über 20 m. Es giebt zwei Arten von Abbaustrecken und zwar breite Abbaustrecken
mit Bergeversatz und schmale Abbaustrecken. Erstere werden da gewählt, wo man das
Bergefördern vermeiden will, im Flöhe aber Berge eingelagert sind, oder wo das Flötz
so schwach ist, daß man, um die nöthige Streckenhöhe zu erhalten, im Liegenden oder
Hangenden das Nebengestein nachreißen muß. Treibt man breite Abbaustrecken, so
wird wohl immer am unteren Stoße ein Wetterzug ausgespart werden müssen.
Die schmalen Abbaustrecken, welche nur in der erforderlichen Streckenbreite,
gewöhnlich 1,60 melichte Weite, getrieben werden, finden dort Anwendung, wo das

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