Full text : Erste Unterweisung in der Bergbaukunde nach dem Heft des kaiserlichen Bergmeisters Serlo zu Metz für die Saarbrücker Verhältnisse

lohnes, der Anzahl und Tiefe der Bohrlöcher, die ein Arbeiter in der Schicht zu
bohren vermag, und des Maaßes, in welchem demnach das Vorrücken des Ortes zu
erwarten ist, läßt sich bei der Sprengarbeit das Gedinge, welches zweckmäßiger Weise
zu stellen ist, genau berechnen.
140. Das OQuadratmetergedinge wird angewendet beim Aushiebe auf Erzgängen.
141. Das Massen- oder Gewichts⸗Gedinge. Hier erfolgt die Vergütung nach dem
Volumen oder dem Gewicht der geförderten Massen. Die Berechnung dieses Gedinges
säßt sich aus dem Längengedinge leicht entwickeln, wenn man das Gewicht der Kubik—
einheit kennt. Hierher gehört das Gedinge nach der Anzahl der Wagen, welche ge—
ördert werden (im Kohlenabbau gebräuchlich).
Loch- oder Zoll-Gedinge wird gestellt nach der gesammten Tiefe der gebohrten
Bohrlöcher.
General⸗ oder Haupt-⸗Gedinge werden zur Ausführung größerer Arbeiten ab—
geschlossen, z. B. Auffahren eines längeren Querschlages, Ausmauerung eines Schachtes,
Abteufen eines Schachtes, jedoch sind dieselben nur bei gleichbleibender Beschaffen—
heit des Gesteins anwendbar. Es wird dabei der Gedingesatz für längere Zeit oder
bis zur Erreichung eines gewissen Zieles unverändert beibehalten.
Prämiengedinge wird gestellt für Arbeiten, welche über eine bestimmte Normalleistung
hinaus geleistet werden, oder wenn eine vorher vereinbarte Arbeitsleistung übertroffen
vird. Dieses Gedinge kommt vor bei wichtigem Stollen- oder Schacht-Betrieb.
Ferner werden noch besondere Gedinge gestellt für Zimmerarbeiten nach der Zahl
der gestellten Baue u. s. w.

IV. Der Abbau der LFagerstätte.
146. Der Abbau hat den Endzweck, die Lagerstätten abzubauen. Liegen sie an oder nahe
der Erdoberfläche, so wird Tagebau getrieben; liegen sie tiefer, so wird zum unter—
irdischen Betriebe, dem eigentlichen Grubenbau übergegangen.
Die Eintheilung der Grubenbaue erfolgt nach ihrem Zweck; sie dienen zur Aus—
richtung, zur Vorrichtung oder zum Abbau.
Die der Ausrichtung dienenden Baue haben den Zweck, zur Lagerstätte zu gelangen,
diefelbe zugänglich zu machen.
Durch die Vorrichtung wird die Lagerstätte in Abschnitte getheilt, wie sie sich für
den eigentlichen Abbau am besten eignen.
Außerdem giebt es Hülfsbaue, welche nicht unmittelbar der Gewinnung nutzbarer
Mineralien dienen, sondern der Aufstellung von Maschinen, der Zua und Ab—
führung von Wasser, der Gewinnung von Bergen zum Versatze u. s. w.
Die Ausrichtung erfolgt entweder durch Stollen oder durch Schächte. Von Wichtig—
keit hierbei ist, daß sich die Schächte überall anlegen lassen, Stolln aber, an die
Gestalt der Oberfläche gebunden sind. Häufig geht Stollnbau voran und Tiefbau
jolgt nach; häufig wird aber letzterer auch sofort in Angriff genommen, wie über—
haupt die Zukunft jedes Bergbaues im Tiefbau liegt.
Ein Stolln ist ein möglichst horizontaler, vom Tage ausgehender, nach Umständen
unter der Oberfläche verzweigter Grubenbau.

150.
            
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