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135.
streifen von Stücken Gummischlauch über die blanken Verbindungsstellen der Leitung
ind durch Anwendung von Drähten mit Gummiüberzug zu vermeiden sucht.
In Schlagwettergruben werden außerdem Friktions- oder Reibungs⸗Zünder ver⸗
vandt, welche außer mit Knallquecksilber mit einem Zündsatze gefüllt sind, der sich
nur durch Reibung entzündet. Sie werden in das Bohrloch eingeführt, die Reibung
pird aus weiter Entfernung mit Hülfe eines Abzugsdrahtes und einer Schnur her⸗
vorgebracht.
Ferner hat man, um die Schießzarbeit ganz zu vermeiden, kräftig gearbeitete Vor—
richtungen zum Hereintreiben (Keil- oder Brech-Apparate) konstruirt, wie die
Losseyeuse, den Demanetschen Federkeil u. s. w., welche ähnlich, nur kräftiger wirken,
pie bei der Hereintreibearbeit die Keile.
Anhang.
136. Die Löhne sind entweder Schichtlöhne oder Gedingelöhne. Bei den ersten richtet
sich die Bezahlung nach der Arbeitszeit, bei den letzteren nach der wirklich ge—
leisteten Arbeit.
Zchichtlohn wird zweckmäßig für solche Arbeiten gezahlt, welche mit ganz besonderer
Aufmerksamkeit verrichtet werden und bei denen die Arbeitsleistung wesentlich von
anderen Umständen als von der Körperkraft des Arbeiters abhängig ift, wie z. B.
die Handscheidung der Erze, schwierige Herstellung von Grubenausbau und dergleichen.
Arbeiten, die im Schichtlohn verrichtet werden, sind besonders gut zu beaufsichtigen,
damit die Arbeiter nicht lässig werden.
Gedingelohn. Alle laufenden Arbeiten sind thunlichst zu verdingen, und zwar soll
das Gedinge so gestellt werden, daß ein Arbeiter von mittlerer Tüchtigkeit auf das
Schichtlohn kommt, es soll also den besseren Arbeitern ermöglicht werden, mehr als
das Schichtlohn zu verdienen, wobei nicht ausgeschlossen ist, daß lässige oder
ungeschickte Arbeiter das Schichtlohn nicht ganz erreichen. Zu berüchsichtigen ist also
beim Stellen des Gedinges:
a) der übliche Schichtlohnsatz,
b) die Leistung bei mittlerer Anstrengung, die unter maßgebenden Umständen
und bei Mitberücksichtigung von hindernden Nebenumständen in der Schicht
erzielbar ist.
Hierbei muß sich der durchschnittliche Arbeitslohn im Wesentlichen nach den
Lebensbedingungen der betreffenden Gegend, sowie nach Angebot und Nachfrage
cichten. In manchen Bergrevieren wird es den Arbeitern überlassen, das Gedinge
zu stellen, indem man das Gedinge der mindestfordernden Kameradschaft im Sub—
nissionswege übergiebt. Man unterscheidet:
Längen⸗- oder Meter-Gedinge. Hierbei gilt die aufgefahrene Länge als Arbeits—
einheit. Es findet Anwendung bei Grubenbauen von gleichbleibendem Querschnitt,
3. B. in Stollen, Strecken, Schächten, Ueberbrechen u. s. w., und bei nicht großem
Wechsel in der Gesteinsbeschaffenheit. Für die Gedingeabnahme muß ein unverrück—
dares Zeichen, die Gedingstufen, gemacht werden. Unter Zugrundelegung des Schicht⸗