205
testem Vandalismus das Privateigenthum und dasjenige des
Fürsten, und das Allerheiligste in den Tempeln und diese
letzteren selbst fanden keine Schonung vor den republikanischen
Hoͤrden. Auch bei den Republikanern in Saarbrücken und
St. Johann etregte das Mißlingen des Zweibrücker Raub—
zuges große Aergerniß, und um kein Mißtrauen zu erregen,
sah sich Fürst Ludwig gezwungen, seine Haustruppen zu
hetabschieden und alle Waffen an den General Landremont
auszuliefern. Das geschah am 28. Februar durch ein Dekret
des Füursten Ludwig von Ottweiler aus, wohin sich derselbe,
überdrüssig und angeekelt von der republikanischen Wirth—
schaft, zurückgezogen hatte. Hier befand er sich aber dennoch
n einer ganz verzweifelten Lage. Das Bleiben schien ihm
auf die Bauer eben so gefährlich zu werden, wie das Ris⸗
kiren einer Flucht, und unter Hangen und Bangen, schwebte
Fürst Ludwig zwischen beiden Extremen. Der räuberische
Finfall in das Herzogthum Zweibrücken und die mißlungene
Verhaftung des Herzogs waren immer noch nicht stark genug,
ihn von der Nothwendigkeit einer schnellen Abreise zu über—
zeugen. Ganz im Stillen jedoch ließ Fürstin Katharina
Vorkehrung hierfur treffen und zwar in Neunkirchen, woselbst
das Hoflaget zuletzt war. Auch der Erbprinz war dort
nwesend.Der Convent in Paris wurde in Kenntniß gesetzt,
daß der Fürst aus Gesundheitsrücksichten eine Badekur an⸗—
trelen muüsse und der vierzehnte Mai zum Antritt der Reise
bestimmt. Während man sich in Neunkirchen ganz offen mit
den Vorbereitungen zur Abreise beschäftigte, war übrigens
schon der Befehl zur Verhaftung des Fürsten gegeben. Durch
i Arrets vom 11. Mai 1793 ertheilten die in Metz weilen—
den Volksrepräsentanten Subrany, Maribon-Montant, Levas⸗
seur, Maconet und Camus, letzterer Sekretär, verschiedenen
Tommissärs den Befehl, „den Fürsten Ludwig von Saar⸗
brücken, die Fürstin und seine Kinder, sowie seine Regierung,
Räthe und Beamten, bekannt durch ihren Haß gegen die
französische Republik, zu verhaften und unter sicherem Gewahr
als Geisel nach Paris bringen zu lassen.“ Geschichtlich.)
Fine Rotte des verworfensten Gesindels — schreibt der