Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

Feuer⸗Versicherung. 61
von Königl. Regierung 25. Aug. 1852) feuerfest in 6 Kehrbezirke nach
den Bürgermeistereien eingetheilt worden. Für jeden dieser Bezirke (Anfangs
die Bürgermeistereien Mettlach und Losheim, später Mettlach und Merzig
hilden einen Kehrbezirk) ist ein Schornsteinfeger angestellt, welcher für die
oorschriftsmäßige Reinigung der Schornsteine verantwortlich ist und darüber
Controll⸗Register zu führen hat.

Feuer-Versicherung.
Wie im ganzen Preußischen Staate öffentliche, auf Gegenseitigkeit be—
gründete Feuer-Versicherungs-Gesellschaften für städtische oder provinzielle
Verbünde bestehen *), so ist auch im Jahre 1836 eine Provinzial-Feuer-So—
cietät für die Rhein-Provinz gegründet worden. **)
Das ursprüngliche Reglement vom 3. Januar 1836 ist durch ein revi—
dirtes vom 1. September 1852 ersetzt; und durch Allerhöchste Verordnung
pom 2. Juli 1863 (mit Zusatz-Reglement und Bedingungen vom 15. August
1863, Ober⸗Präsidial-Bestätigung vom 18. August 1863) ist der Societät
auch die Genehmigung zur Versicherung von Mobilien ertheilt worden.
Die Societät versichert in 7 Klassen mit je 2 Unterabtheilungen nach dem
Grade der Feuergefährlichkeit, nämlich:

Klasse.

I. a.
I. b.
II. a.
I.d
III. a.
III. P
IV.
IV. o

Beitrag von je
ooo Thtr. 100 Th
Versicherungswerth
W gr

1212
1624
25
J.

15

*

Beschreibung.

Ganz massive Gebäude, deren Bauart, Dach—
deckung, Lage und Benutzungsweise den ge—
ringsten Grad der Feuersgefahr bietet.
Massive und feuerfest gedeckte Gebäude,
weliche nicht zur J. Klasse gehören.
Fachwerk mit Schieferbekleidung und feuer˖
festes Dach.
Fachwerk ohne Schieferbekleidung.

*) Sämmtliche öffentliche Societäten des Staates hatten 1861 Risico 1418 Millio—
nen Thaler; erhoben Beiträge 8,009,144 Thlr.; hatten Brandschäden zu vergüten
2,688,516 Thlr. Die Durchschnitts-Prämie pro Mille betrug 2,183 Thlr.
Engel Statistil 1863 S. 5765.)
*u) Schon vor der Fremdherrschaft bestanden in den hiesigen Landestheilen Brandver ˖
sicherungs⸗Institute, für Chur⸗-Trier seit 1788, für das Nassauische seit 1806. Nach 1815
dildeten sich Verbände nach den Regierungs-Bezirken; Coblenz und Trier bildeten einen
Verband. Dieselben wurden 1836 zu der Rheinischen Provinzial⸗Fener⸗Societät verschmolzen.
            
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