Bau⸗ und Feuer⸗Polizei.
c. die MerzigBirkenfelder Bezirksstraße bis zur Trier-Straßburger
Staatsstraße bei Weiskirchen.
2) dem Baukreise Merzig (Saarlouis)
a. die Trier⸗Straßburger Staatsstraße von Theilen bis Lebach,
b. die Trier-Saarlouiser Bezirksstraße von vor Merzig (conf. ad 16b)
bis zur Saarbrück-Bouzonviller Staatsstraße bet der Rhodener
Schanze (Saarlouis),
c. die Merzig-Birkenfelder Bezirksstraße von Theilen über Wadern bis
zur Birkenfelder Grenze,
d. die Verwaltung der Saar von Saarlouis bis zur Mosel bei Conz.
Dieser Eintheilung folgt die Verwaltung der Königl. Landbauangelegen⸗
heiten sowie die Wahrnehmung der baupolizeilichen Functionen in den von
vorbenannten Straßen durchschnittenen resp. den letztern zunächst gelegenen
Theilen der landräthlichen Kreise.
In straßenbaupolizeilicher Beziehung (Alignements-Bestimmung
u. s. w.) gilt die Verordnung der Königl. Regierung vom 2. Mai 1829
(Amtsbl. S. 181), wonach
Hbei allen Bauten an Staats- und Bezirksstraßen die Genehmigung
der Königl. Regierung,
—A Bürgermeister nachzu⸗
suchen ist.
In gewerbebaupolizeilicher Beziehung sind durch Ges. vom
1. Juli 1861 die gewerblichen Anlagen speciell bezeichnet worden, zu deren
Errichtung die Königl. Regierung die Genehmigung zu ertheilen und die
Bau— und Einrichtungs-Bedingungen vorzuschreiben hat. Es sind:
Schießpulverfabriken, Anlagen zur Feuerwerkerei und zur Bereitung von
Zündstoffen aller Art, Gasbereitungs⸗ und Gasbewahrungs-Anstalten,
Anlagen zur Bereitung von Theer und Coaks, Porcellan-, Fahence-,
und Thon-Geschirr⸗Manufacturen, Glashütten, Kalk-, Ziegel- und Gyps—
öfen, Anlagen zur Gewinnung roher Metalle, Hammerwerke, chemische
Fabriken aller Art, Schnellbleichen, Firniß-⸗Siedereien, Stärke-Fabriken
(ausgeuommen Kartoffelstärke), Wachstuche, Darmseiten-, Dachpappen⸗
und Dachfilz⸗Fabriken, Leim-, Thran- und Seifen-Siedereien, Knochen⸗
Brennereien, Kochereien und -Bleichen, Talgschmelzen, Schlachthäuser,
Gerbereien, Abdeckereien, Pondretten? und Dunger-Fabriken, alle durch
Wasser bewegte Triebwerke und Dampfkessel.
Concessionen zu dergl. Anlagen oder Veränderungen bestehender sind im
hiesigen Kreise ertheilt worden:
1861 — 3 (2 Kalk- und Gypsöfen, 1 Seifensiederei),
1862 * 7 (4 Kalk⸗ und Gypsöfen, 3 Mühlen-Anl.),
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