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Gebäude. 51
u. s. w. besteuert worden sind, welche „vorzugsweise zum Bewohnen“ (8. 5,
No. 1 des Ges.) benutzt werden, und 164 Fabriken, Mühlen übrig blieben,
welche mit dem halben Satze besteuert sind. Thatsächlich sind aber mehr
als 25 Gebäude dieser Kategorie als Wohnhäuser mit dem vollen Satze be—
steuert und in der Zahl der 5834 enthalten; so daß bei der statistischen
Zühlung 1864 mehr Wohngebäude und (bewohnte) Fabriken, Mühlen u. s. w.
gezählt wurden, als bei der Gebäudesteuer-Veranlagung 1863 besteuert wur⸗
den. Dieß erklärt sich einerseitss durch Neubauten in den Jahren 1863 und
1864, andererseits dadurch, daß neue Gesbäude 2 Jahre steuerfrei bleiben
(8. 19, Nr. 1 des Ges.). Die große Differenz zwischen den Hauptsummen
fällt also ausschließlich auf die Kategorie „Scheunen, Stäle u. s. w.“,
von welchen viele derart mit andern Gebäuden verbunden sind, daß sie
bei den statistischen Zählungen als ein Gebäude mit jenen betrachtet wurden,
während sie den Steuer⸗Veranlagern besonders bezeichnet werden mußten,
um ihre Räumlichkeit der Steuerpflicht zu entziehen.
in den einzelnen Gemeinden und Ortschaften des Kreises
nahme 1864.
Nach der Gebäudesteuer-Peranlagung 1863.
Gebaͤude.
Davon waren
gebaut gedeckt mit
345 3 2 31 —2*
S53 531 5 s5831735
44
588535832153
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0 2 13 “ 15 jl 168 17 8 19
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18 i260 80 680 8 3 2078
1d7 25591 100 283 9 33 17 143 24
39 vVBil *8 nNo 9J 8 58
383 1021 65 134 1601 167 13043
2271 B89 3461 697 973 0 90l 5129 91 370
50
23
1
2 30
8
19 28
29 369
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