Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

Gebäude. 49
Die A. C. O. vom 2. Juli 1836 bestimmt für die Rhein-Provinz,
daß in den Ortschaften ohne Genehmigung des Landraths keine Strohdächer
neu angefertigt oder reparirt werden dürfen, bei Polizeistrafe von 1 bis 5
Thaler und Niederlegung im Falle des Neubaues.
Die Erlaubniß darf nur ertheilt werden, wenn die Vermögens-Verhältnisse
 des Hausbesitzers ihm die Ausführung einer feuersichern Bedachung durch—
aus nicht gestatten. Als feuerfest gelten auch die auf vorschriftsmäßige
Weise angefertigten sogenannten Lehmschindeldächer.
Mit welchem Erfolge die citirte Verordnung im hiesigen Kreise ge—
handhabt worden ist, darüber sprechen die Zahlen der folgenden Tabelle.

Nr.

1816.

1849.

VBürger⸗ * 8
meisterei. *) 38 * 11335
—37 33532
—*
55 533 5* * J
5
8 O 58 8 0O
3 * G
—

2
2
F —

3
223458
*
5433
— ———
8 52
*
253
s5 5585
7 1381
39

1864.

i

—
5
*
2
— —

—3

4J
*
—
vpä

—

*
*
*
7

*
—2
*

*
*

2
2

St. Merzig
Hishringen
ettlach
Losheim
Haustadt
Wadern
Weiskirchen
Ld. Merzie
Summa—
Durch⸗
schnitt jaͤhr
liche Ab⸗
nahme.

463
50
61
868
*
577

268 57.0. 6001 204 57 7780 0 05357,8
X a α 3 7 3336
— —————
83 öä3 öν ß 3243313
3 333
X 3393
3384. * s 2. 2,
Bööα 333 —8 3633*
333 ——
h

2

—D Ons
Da hier 1864 nur die gewöhnlichen, unter die Beschränkung der A. C. O. von
1836 fallenden Strohdächer gezählt sind, so ergibt sich der 0Satz für die—
selben auf nur 37,3; oben dagegen auf 41,2.

In Beziehung auf die Zählung der Gebäude in der nachfolgenden spe—
ciellen Tabelle ist Folgendes zu bemerken: Der auffallende Unterschied in

*) Geordnet nach dem No⸗Satz der Strohdächer 1864.
            
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