Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

Gebäude.
Im Jahre 1816, aber seitdem nicht mehr, sind über die Bauart der
Gebäude statistische Erhebungen gemacht worden. Das Resultat derselben in
Procenten ist in den folgenden Vergleichs-Tabellen zusammengestellt.
Beigefügt ist eine approximative Berechnung für die Rhein-Provinz auf
das Jahr 1860, nach den Merkmalen der einzelnen Versicherungs-Klassen
der Provinzial-Feuer⸗Sociatät und den Versicherungs-Beträgen in diesen
Klassen zusammengestellt.

*5

Ebenso eine viel genauere und zuverlässigere Berechnung für den Kreis
Merzig auf das Jahr 1863, den Gebüäude-Beschreibungen entnommen, welche
Behufs Veranlagung der Gebäudesteuer in gedachtem Jahre aufgestellt wurden.
Die speciellen Daten in dieser Beziehung für die einzelnen Gemeinden,
Bürgermeistereien und den Kreis im Ganzen folgen in einer größeren Nach—
weisung.

Vergleichs-Tabelle
üäber die Bauart der Gebäude für 1816 u. s. w. in Procenten der Gesammtzahl.

Jahr⸗

gang.

Gebiet.

—7 * J
ZRhein⸗Provinz
— Merzig
860 Rhein⸗ Provinz
1863 Kreis Merzig

Ringwaͤnde. J c

Ganz Halbmassiv,
. wect. Fachwerk

9,66
22,3
4, 6
*
8*

38,92
*
57

51 ,42

cn
Bedachung. 9

Metall, Oonmwerh Stroh
Stein oder theils oder
Ziegel. Stein ꝛc. Rohr.

2731 6
47,8
16,0
70
55,3

61 9
O,s
9
2

66, 6ꝛ
51,0
84,4
7
41,

Die Nachweisung für die Rhein-Provinz auf das Jahr 1860 ist, wie
sich schon aus der oben angegebenen Art der Ermittelung ergibt, wenig zu⸗
verlässig und berechtigt daher zu keinen Schlußfolgerungen. Die andern
Daten und namentlich die für 1863 (Kreis Merzig) können aber als genau
gelten. Danach hat in der Bauart der Kreis schon 1816 günstig gestanden
and sich seitdem noch wesentlich verbesser.. In der Dachdeckung stand er
indessen 1816 schlechter, als die Vergleichsgebiete, und dürfte auch jetzt noch
oon denselben übertroffen werden. Es ist jedoch zu bemerken, daß in den
Gebäude-Beschreibungen die erlaubten sogenannten Lehmschindeldächer meist
als Strohdächer qualificirt und jedenfalls nach der obigen Eintheilung nicht
anders gezählt werden konnten; sich also unter dem 00-Satz der Stroh- oder
Halb⸗Strohdächer mit befinden.
            
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