405
Ueber diese haben die Kreisstände theils allgemein (wie sich aus den
oben angeführten Beschlüssen ergibt), theils in einzelnen Fällen Behufs. De
ckung kleiner gemeinsamer Ausgaben des Kreises verfügt. In der Haupt
sache mußten aber die gemeinschaftlichen Ausgaben der Gemeinden des Krei—
ses, nämlich die Besoldung der Kreis-Communalbeamten und die Beiträge
zu den Provinzial-Instituten durch Beiträge der Gemeinden bestritten werden.
Die Rechnung pro 1864 weist solcher Ausgaben nach:
1. Gehalt des Communal-Baumeisters — 250 Ir deee aufgebracht v. d.
2. Gehalt des Kreis-Wiesenbaumeisters — 150 Thlr.Gemeinden nach d. Steuerf.
3. Gehalt des Communal-Oberförsters — 600 Thlr. (nach der Waldfläche),
4. Remuneration des Kreisthierarztes — 50 Thlr. (gleichheitlich von den
Bürgermeistereien).
Außerdem die Beiträge zu den Provinzial-Instituten, welche betreffendeü
Orts näher angegeben worden sind.
Die Jagdscheingelder erbrachten 1864 113 Thlr., wovon 12 Thlr. für
Vermehrung der Kreisbibliothek verwendet wurden.
— — —