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Datum.
28.4. 1843.
8.. 1844.
22./10. 1845.
LO. 1846.
3.2. 1847.
Kreis⸗Verwaltung ꝛc.
Gegenstand.
Derselbe Gegenstand. — Der von der Königlichen
Regierung nicht genehmigte Entwurf soll den Pro—
vinzialständen eingereicht werden.
Klassification der Gemeindewege. — Es sollen Kreistraßen
creirt und vom ganzen Kreise gebaut werden.
Antrag auf Erhebung der Straße von Wadern nach
Nunkirchen zur Bezirksstraße.
Beschwerden wegen Bevorzugung einzelner Kreise bei
der Verwaltung des Landarmenhauses.
Anstellung eines Kreis-Thierarztes, dem ein Gehalt
odon 100 Thlr. jährlich unter gewissen Bedingungen
auf so lange ausgesetzt wird, bis der Staatsgehalt
bewilligt worden.
Erhöhung des Gehalts des Kreis-Communal-Bau—
meisters von 250 auf 300 Thlr. unter der Bedin⸗
gung, daß derselbe seinen Wohnsitz nach Merzig
verlegt.
Remuneration der Districtsärzte im Canton Merzig
auf zusammen 300 Thlr. festgesetzt (für Impfung
und Armenpflege).
Einkommen des Communal-Oberförsters.
Antrag, die Verordnung über die Strohdächer dahin
abzuündern, daß jeder Neubauende verpflichtet wird,
feuerfest zu decken, zu welchem Zwecke Arme zu un—
terstützen sind.
Antrag, daß unzahlfähige Polizeisträflinge zu Ge—
meinde-Arbeit statt Gefängnißstrafe angehalten wer—
den sollen, wobei 10 Sgr. Strafe für einen Tag
Arbeit zu rechnen.
Die Kreisstände erklären ihr Einverständniß, daß der
Kreis Merzig vom Hypothekenamte zu Saarbrücken
getrennt und dem von Trier zugelegt werde.
Zur Abhülfe des durch die Mißerndte von 1846 ent⸗
ftandenen Nothstandes haben die Gemeinden des
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ligt. Den Gemeinden muß diese Fürsorge auch fer—
ner überlassen bleiben, da die Kreisstände es nicht
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