Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

oäh⸗
iern
eser
Be⸗

ge⸗
die
ten.
cher
Die
ozu
ens
30m

Ab—

ten

XXV. Kreis-Verwaltung und Vertretung.

en;

21.

er⸗
nd

Durch die Kreis-Ordnung für die Rhein-Provinz und Westphalen vom
13. Juli 1827 ist eine Vertretung der Kreise für ihre communalen In—
teressen in's Leben gerufen worden.
Die Kreis-Vertretung besteht (abgesehen von den Standesherren, deren
im hiefigen Kreise keine angesessen find):
1. aus den Besitzern der in die Matrikel der Ritterschaft aufgenom—
menen Güter (8. 4 B der Kreisordnung) und, sofern deren nicht
wenigstens 5 im Kreise vorhanden sind, aus gewählten Vertretern
der größern Grundbesitzer zur Ergänzung der Zahl fünf, als
Vertreter des größern Grundbesitzes (Allerhöchste Verordnung vom
26./3. 1839). Der Census der Wählbarkeit ist für den hiesigen
Kreis auf 20 Thlr. Principal-Grundsteuer festgestellt worden.
Da im hiesigen Kreise 2 Rittergüter, Münchweiler und Dag—
stuhl, vorhanden find, die Vertretung des erstern aber wegen
gemeinschaftlicher Besitz-Verhältnisse zur Zeit ruht (8. 14 des
Gesetzes vom 27. März 1824 und Art. 6 der Verordnung
vom 13. Juli 1827 wegen Anordnung der Provinzialstände),
so sind noch 4 Vertreter des größern Grundbesitzes gewählt. —
Die zur eigenen Vertretung berechtigten Rittergüter müssen we—
nigstens 1000 Thlr. Reinertrag abwerfen und 75 Thlr. Grund⸗
steuer bezahlen (8. 8 des Gesetzes vom 27.3. 1824 und Art. 6
No. 2 der Verordnung vom 13.7. 1827).
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.