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N.
der Staats⸗Verwaltung ꝛc.
395
26. 27. 0 . 29.
Beträge.
—W
4
Durchschnittsbetrag der Steuern
der Urwähler.
Die höchsten Steuerbeträge
eines Urwählers beliefen sich
Einwohnerzahl
der Urwahl⸗
bezirke.
u. ill. sSamma
Abtheilung.
3.
II. III.
Abtheilung.
5704
58
48.
45,2
32
290
34,8
18,8
164
164
154
120
II,
9— 24 1
13166 1604 338
32 218
13,166 2260 340
112 35 172
3973 324 113
— —
4516 212 58
—— 55 28
ozg 84 35
134 * 13
899 78 30
218 355
2,6 6 634 80 14
22 75 2
240068 Iz2 v61713
176
—
bezirk.
33
dito.
51
dito.
12110800
Seelen im
Wahlbezirke.
3085 11,01
7400 und Westphalen auf 9400 Thlr. erhoben. Wohlbemerkt, beziehen sich
diese Zahlen auf die Zeit vor Ausgleichung der Grundsteuer, wo also der
gewöhnlichen Annahme gemäß die größern Grundbesitzer in den östlichen
Provinzen zu niedrige Steuern gegen die Rhein-Provinz bezahlten.
In den Mittelsätzen steht der Kreis Merzig günstig, indem für die zweite
Wählerklasse der Steuersatz mit 7—58 Thlrn., im Reg.Bezirk mit 4æ55, in
der Rhein-Provinz mit 3 und im Staat mit 2 Thlrn. beginnt.
3. Verhältniß zur Provinz.
Die Provinzial-Vertretung besteht aus den Standesherren und gewähl
ten Vertretern der Ritterschaft, der Städte und der Landgemeinden der Pro—
vinz.
Im Stande der Ritterschaft wählen die Regierungs-Bezirke Trier und
Coblenz zusammen 12 Abgeordnete.
Im Stande der Städte wählt die Stadt Merzig mit den Städten
Saarburg, Prüm, Wittlich und Bernkastel gemeinschaftlich einen Abgeordne⸗
ten. Die Städte wählen indirect, indem der Stadtrath auf je 150 Fener—
stellen einen Bezirkswähler ernennt (Art. 12 der Verordnung vom —13./7.