Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

zen

an

XXIV. Verhältnisse des Kreises zu der Staats-Verwaltung
 und der Landes-Perkretung.

1. Staatsbehörden.

für
730

A« oberste Verwaltungsbehörden des Preußischen Staates sind neun Mi—
nisterien eingesetzt, nämlich:
1. das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten,
2. das Finanz-Ministerium,
3. das Ministerium der geistlichen, Unterrichtss und Medizinal-Angelegenheiten,

4. das Ministerium des Innern,
5. das Ministerium der Justiz,
b. das Kriegs-Ministerium.
Diese bestanden schon 1815; später sind hinzugetreten:
7. das Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbei—
ten (17. April 1848),
das Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten (11.
August 1848). Das durch A. C.O. vom 5. Mai 1842 er—
richtete Landes-Oekonomie-Collegium bildet seitdem eine tech—
nische Abtheilung dieses Ministeriums,
9. das Marine-Ministerium (16. April 1861).
In ähnlicher Weise, wie das Staats-Ministerium für die gesammte
Staats-Verwaltung, sind die Regierungen als Verwaltungs-Behörden der
(25) Regierungs-Bezirke organisirt, indein die Functionen der einzelnen Mit⸗
glieder (Departements-Räthe) den betreffenden Ministerial-Ressorts entsprechen.
Zwischen den Regierungen und dem Ministerium stehen gleichsam als Com—
missarien der Letztern für die gesammten Verwaltungs-Angelegenheiten der (8)
Provinzen die Ober-Präsidenten. Aehnlich ist wieder die Stellung der Landräthe
 als obere Verwaltungs Behörden der (331) Kreise zwischen den Ge—
meindebehörden einerseits und den Regierungen andererseits, als Commissa-
            
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