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Indireete Steuern. 386
1854 ist die Steuer auf 3 Sgr. (resp. 2192 Sgr. für ländliche Brennereien)
erhöht worden.
Die Steuer hat ertragen im Kreise Merzig:
Jahrgang 1869: 426 Thaler,
1860: 278
1861: 202
1862. 40
1863: 113
1864: 182
Summa: 1241,
die fast ausschließlich auf den Recepturbezirk Merzig fallen. Der Durch
schnitt beträgt 203 Thlr. pro Jahr. (Staat 1864 — 8 Mill. Thlr.)
3. Die Braumalzsteuer
wurde durch Gesetz vom 8. Februar 1819 auf 20 Sgr. für den Centner
Malzschrot festgesetzt. Demnach beträgt die Steuer auf 1 Quart gutes
Bier etwa 292 Pfg., indem man annimmt, daß 1 Ctr. Malzschrot 100
Quart Bier gibt.
Die Braumalzsteuer hat ertragen im Kreise Merzig:
Jahrgang 1869: 1743 Thaler,
1860: 1888 ,
1861: 1827
1862: 1820
1863: 1983
1864: 2205
Summa: 11436,
also im Durchschnitt der 6 Jahre, welche eine fortdauernde Steigerung des
Bierconsums nachweisen, 1909 Thlr. jährlich. Es wurden also mindestens
2863 Ctr. Malzschrot jährlich verbraucht und davon mindestens 286,300
Quart Bier gebraut, welche auch ganz im Kreise verbraucht werden dürften.
Es ergibt dieß eine Consumtion von 812 Quart pro Kopf, oder, da das
Quart 15 Pfg. Steuer zahlt, S 1 Sgr. 810 Pfg. pro Kopf und Jahr.
Im ganzen Staate berechnete man 1849 u. 1863 — 12Quart pro Kopf;
ne mehr, conf. Stat. Zeitschr. 1864. S. 129.) (Staat 1864 1,700,000
Thlr.
4. Die Rübenzuckersteuer
wurde durch Verordnung vom 21. März 1840 mit s Thlr. vom Centner
aus Runkelrüben erzeugten Rohzucker oder 10 Sor. vom Centner Rüben
belegt, 1841 jedoch schon auf das Doppelte erhöht. Da im Kreise keine
Zuckerfabriken sind, so kommt die Steuer hier nicht zur Hebung. (Staat
1864 S 6,700,000 Thlr.)