382 Staats⸗Abgaben.
ist also die Besteuerung bedeutend geringer, als früher. Die Gebäudesteuer
war pro 1865 für den Kreis Merzig auf 4321 Thlr. veranlagt.
2. Klassensteuer.
Während der französischen Occupation wurde eine Personal und Mo—
bilarsteuer nach dem Gesetze vom 3. Nivose VII. (842. 1798) erhoben.
Die Personalsteuer sollte dem Werthe von 3 Arbeitstagen des betr. Staats
dürgers gleich kommen, und der Rest der aufzubringenden Total-Summe
wurde an Mobilarsteuer 3 nach dem Maaßstabe der Bevölkerung, 25 unach
der Gewerbethätigkeit umgelegt. 1817 brachte diese Steuer im Regierungs⸗
bezirk Trier 66,689 Thlr. Durch Gesetz vom 30. Mai 1820 wurde die
Steuer aufgehoben und durch die Klassensteuer ersetzt, welche nach Verhältniß
des Einkommens in Klassen, die höchste zu 144 Thlr. Jahressteuer, er⸗
hoben wurde. An Stelle derselben tritt in größeren Städten die Schlacht⸗
und Mahlsteuer.
Die Klassensteuer ertrug 1820 im Regierungsbezirk Trier 137, 160
Thlr., 1822 schon 198,75050 Thlr. Die Provinzialstände beantragten die
Contingentirung der Steuer, welche durch Allerhöchste Cabinets-Ordre vom
1. December 1828 auch erfolgte. Dadurch wurde das Steuer-Contingent
für die ganze Provinz auf 1,068,120 Thlr. festgestellt und alljährlich auf
die Regierungsbezirke, Kreise und Gemeinden untervertheilt. Das Con—
tingent des Regierungsbezirks (1830 — 201,830 Thlr.) schwankte auf und
ab und betrug 1880, nachdem 1840 der Kreis St. Wendel mit 19,450
Thlr. hinzugetreten war, 229,492 Thlr.
An Stelle der Klassensteuer ist durch Gefetz vom 1. Mai 1851 die
Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer getreten. Erstere wird in 12
Stufen mit etwa'2 00 vom Einkommen unter 100 Thlr., letztere in 30
Stufen mit 3 00 des Einkommens erhoben, so daß der höchste Klassensteuer⸗
satz 24 Thlr. beträgt. Die Klassensteuer des Kreises Merzig betrug 1829,
nachdem die Contingentirung eingefuhrt war, — 16,767 Thlr., pro Kopf
18 Sgr. 1865 wurden veranlagt 19,747 Thlr. Klassensteuer und 2004
Einkommensteuer, was zusammen auf den Kopf der Bevölkerung doch nur
18 Sgr. ausmacht (conf. auch 8. 309 S. 383).
3. Gewerbesteuer.
Während der französischen Herrschaft wurde vom Gewerbebetriebe eine
Patentsteuer nach dem Gesetze vom 1. Brumaire VII. (22.10. 1798) er⸗
hoben; sie ertrug 1816 im Kreise Merzig 1686 Thlr.
Gemäß Gesetz vom 30. Mai 1820 wurde an deren Stelle eine Ge—
werbesteuer eingeführt.
Diese Steuer ist durch Gesetz vom 19. Juli 1861 einigen Abände⸗
rungen und Erhöhungen unterworfen worden und ertrug 1866 im Kreise
Merzig — 5426 Thlr.