Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

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Direecte Steuern.
sinken oder die Staatsbedürfnisse eine allgemeine Erhöhung der Grundsteuer
nöthig machen würden.
Außer der Grundsteuer-Hauptsumme hatten die Steuerpflichtigen auf-⸗
zubringen:
1) die Kosten der Erhebung,
2) einen Fonds zur Uebertragung der Ausfälle und zur Deckung von
Nachlässen und Unterstützungen (Remissionsfonds),
3) die Kosten der Erhaltung und Fortführung des Katasters,
M einen Beitrag zu den durch Fortschreibung des Güterwechsels ent
stehenden Kosten.
Dieses Gesetz ist aufgehoben durch dasjenige vom 21. Mai 1861, wo—
nach behufs Ausgleichung der Grundsteuer in der ganzen Monarchie und
Vermehrung der Staats-Einnahmen eine auf 10 Millionen Thaler (2,079,769
Thaler mehr, als bis dahin) fixirte Grundsteuer von allen Liegenschaften
ausgenommen Hohenzollern und das Jahdegebiet) und außerdem eine beson⸗
dere Gebäudesteuer vom 1. Januar 1865 ab erhoben wird.
Die GrundsteuerQuote des Kreises hat vielfach geschwankt; bis 1820
stand sie auf 21,287 Thaler jährlich, stieg in Folge der fortschreitenden Ka—
tastrirung 1836 bis 21,563 Thlr. und fiel durch Statt findende Ausgleichung
 bis 1804 auf 20,857 Thlr.
Die neue Grund- und Gebäudesteuer betrug 1865 zusammen 21,101
Thaler, so daß die Besteuerung der Liegenschaften um 244 Thaler ge⸗
stiegen ist. Vergleiche.

Principalsteuer.

1864.

Grundsteuer.

166 5.
Mehr.

1. Für den Staat
2. Für die Rheinprovinz

7,520231
513
322,149

—10 Mill.
1,664 ,873
266,603
16,786
Geh Ge⸗
dudes..

2,079,769
150 387*)
weniger
56,346
weniger
3571

3. Für den Req.Bez. Trier
4. Für den Kreis Merzig

20357
linck Ge⸗
baͤudest)

*) Zu dieser Erhöhung der Grundsteuer der Rhein⸗Provinz durch die neue Regu—
lirung kommt 1) die Gebäudesteuer der Provinz mit jährl. 721,764 Thlr.; 2) die Kosten
der Regulirung mit 827,019 Thlr. (2 Sgr. 4 Pfg. auf den Morgen). Im ganzen
Staate beliefen sich die Kosten auf 9,6 Mill. Thaler, für den Kreis Merzig auf 12,488
Thaler. Die Grundsteuer⸗Regulirung und Katastrirung in der Rhein-Provinz und
Westphalen in den Jahren 1818 -34 hatte schon 4,148,617 Thlr. gekostet, für die
Rhein⸗Provinz etwa 2,5 Mill.
            
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