374 Militair⸗Verhältnifse.
augenblicklichen Verhältnissen abhängige Dauer der Abwesenheit der betref
fenden Familienväter ankommt.
Es waren einberufen:
1850. 1859.
230. 183 Reservisten.
386 370 Landwehrleute
56... 71 Trainmannschaften.
Summa 672 . .. 624 Mannschaften.
Es mußten unterstützt werden:
134 Familien, 101 Familien, mit zusammen
747 Thlr. 524 Thlr.
Unterläßt man es nun auch aus den angegebenen Gründen, die hierbei
dem Kreise durch die Reorganisation erwachsende Kosten-Ersparniß sowie
die durch verminderte Einberufung von verheiratheten Landwehrleuten ent—
stehenden national-ökonomischen Vortheile auf eine Jährlichkeit zu veran
schlagen, so erwächst dem Kreise doch (wegen des Wegfalls der Kosten zu!
und 2) eine jährliche Minder-Ausgabe von 600 Thlrn., während die durch
die Reorganisation veranlaßte Steuer-Erhöhung (Grund- und Gebäudesteuer
zusammen) nur 244 Thlr. jährlich beträgt *), durch die neue Heeres-Orga
nisation also ein baarer Gewinn von 356 Thlr. jährlich.
1. Fernere, aber durch die Reorganisation nicht berührte, Kriegslasten
erwachsen den Kreisen und Gemeinden auf Grund des Gesetzes vom 1I.
Mai 1851. Danach haben nämlich während des mobilen Zustandes der
Armee die Gemeinden
a. unentgeltlich das Natural-Quartier für Offiziere und Mannschaf—
ten sowie gewisse Dienste (Vorspann u. s. w.);
b. gegen Vergütungs-Anerkenntniß auf die Staatskasse Natural-Ver
pflegung, Fourage und alle sonstigen Armee-Bedürfnisse zu gestellen.
Das Vergütigungs-Anerkenntniß ist einem Staatsschuldscheine gleich zu
achten und wird auch der Geldwerth desselben mit 4 00 verzinst. Der
Staat macht also in Kriegszeiten auf Grund des Gesetzes Anleihen bei den
Kreisen und Gemeinden, welche zurückbezahlt werden, sobald die Mittel des
Staates es gestatten.
Die deßfalls (ad b) dem Kreise bei der Mobilmachung 1850 erwachse
nen Kosten hat die Staatskasse seiner Zeit vergütet; 1859 sind solche Lei
stuungen nicht in Anspruch genommen worden.
*) Grundstener 1864 20,857.
Grundsteuer 1866 — 16,787 21,101
Gebäudesteuer 1866 — 4,314 o⸗
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