362 Oeffentlicher Unterricht.
vorständen ein weiteres Organ für die örtliche Schul-Aufsicht geschaffen
worden. Der Ortsschulvorstand besteht aus dem Ortspfarrer und je einem
Mitgliede des Gemeinde- und (bei Pfarrschulen) des Kirchenraths, welche auf
Vorschlag von dem Landrath und Schul-Inspector gemeinschaftlich ernannt
werden.
Der Kreis Merzig ist in 4 Schul-Inspections-Bezirke getheilt. Der J.
umfaßt die Bürgermeistereien Merzig und Haustadt mit 22 Schulen; der
2. deßgleichen Mettlach und Hilbringen mit 17 Schulen; der 3. deßgleichen
Losheim mit 13 Schulen; der 4. deßgleichen Wadern und Weiskirchen mit
22 Schulen.
Als Reise-Entschädigung erhalten die Schul-Inspectoren für jeden Ort,
an welchem sie Schul-Prüfung abhalten 1 Thlr. 15 Sgr. (in Merzig 3
Thlr.). Dieß gründet sich auf einen schon am 22. Juli 1829 ergangenen
Kreistagsbeschluß. Die Königl. Regierung hat gleiche Bewilligungen 1857
(24./1.) in Anregung gebracht; aber (wie die Verfügung vom 24. Novem—
ber 1858 ergibt) waren nur wenige andere Kreise darauf eingegangen.
Privatschulen.
In Losheim besteht seit 1851 eine Privat-Knaben-Erziehungs-Anstalt.
Der Vorsteher der Anstalt, Herr N. Voltz, hat die Facultas docendi und
beschäftigt 2 Hülfslehrer. Es waren 1864 — 31 Knaben als Pensionaire
und 9 Knaben als Externe aufgenommen. Die Anstalt ist in mehrere
Klassen getheilt und bereitet bis zur Tertia der Gymnasien vor.
Als Privatschulen sind auch anzusehen:
1. die Mädchenschulen der barmherzigen Schwestern zu Merzig, welche
jedoch ihrer großen Schülerzahl und weil sie hauptsächlich durch Zuschüsse
der Gemeinde bestehen, in der Tabelle der Gemeindeschulen mit aufgeführt
sind:
2. die evangelische Schule, seit 1866 in Merzig und von der evange—
lischen Gemeinde unterhalten;
3. die israelitische Schule zu Merzig, welche von der israelit. Gemeinde
mit Zuschuß von 50 Thlrn. aus der städtischen Kasse (seit 1864) unterhalten
wird und 39 Schüler zählt.
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