Gemeinde⸗Armenpflege. 327
Stand des Fonds es doch erlauben, in Zukunft größere Verwendungen, als
hisher, für sonstige gemeinnützige Zwecke eintreten zu lassen.“
An Polizei- und Zuchtpolizeistrafgeldern sind im hiesigen Kreise aufgekom—
men und dem Fonds zugeflossen:
1859. .. 1660 Thlr.
1860... 937 ,„
1861... 618 ,
Die erheblichen Differenzen zwischen den einzelnen
sich aus der oben angeführten Bemerkung der Königl.
Jahrgängen erklären
Regierung.
3. Gemeinde-Armenpflege.
Die Gemeinden entledigen sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung gegen die
Armen durch Gewährung baarer Geldunterstützungen und freier ärztlicher
Pflege; in einigen seltenen Fällen durch Gewährung von freier Wohnung.
Zu diesem letztern Zwecke sind in dem Hospital zu Merzig einige Räume
eingerichtet und Seitens der Gemeinde Hilbringen (1864) ein besonderes
Armenhaus (zu Rech) für 4 Familien gebaut worden.
Die Verpflichtungen der Armen- oder Districts-Aerzte sind in der In—
struction Königl. Regierung vom 6. Juni 1834 (Amtsbl. S. 222) vorge—
schrieben. Solche Districts-Aerzte sind im Kreise gegenwärtig 5 angestellt.
Diese 5 Districte umfassen:
1. Stadt Merzig und Bürgermeisterei Haustadt (Dr. Beuriger);
2. Landbürgermeisterei Merzig und Hilbringen (Kreis-Physicus
Dr. Hellinger);
3. Bürgermeisterei Mettlach (Districts-Arzt Schmidt);
4. Bürgermeisterei Losheim (Kreis-Chirurg Elteste);
5. Bürgermeisterei Wadern und Weiskirchen (Dr. Moriz)
Die Verhältnisse der Armenpflege in den Gemeinden und die dafür aus
Gemeindemitteln aufgewendeten Kosten ergeben sich aus nachstehender Tabelle:
Bemeinde.
Zahl der!
unter⸗ —
stützten
Armen.
olo der
Bevbl⸗
kerung.
Gehalt
des
Armen⸗
e camente.
Medi⸗
Unter⸗
stützungen.
Summa.
————
Merzig 40 6811 L,886 601181191 8509 86560 724 1085
Menningen 3 6 177117 81 15 20 29 35
Bietzen 31 i iò ro a 34 51 28 63 66
240 1002
40 180α 1840 1864