Full text : Statistik und Verwaltung des Kreises Merzig im Regierungs-Bezirke Trier von 1815 - 1864

322 Wohlthätigkeit und Armenpflege.
Verhältnissen) bei 61 etatsmäßigen Freistellen und dem Verpflegungssatze
von 63 Thlr. 9 Pfg. pro Kopf auf 320 Thlr. jährlich.
Es ist denn auch 1860 zwischen den südlichen Kreisen des Reg.Bez.
über die Abtrennung vom Landarmenhause und Errichtung einer eigenen
Anstalt verhandelt worden. Die Ausführung des Projects hat sich aber als
zu kostspielig erwiesen. Es haben daher so wenig diese, als bisher andere
Kreise des Reg.Bez., obgleich doch einige derselben schon eigene größere Hos
pitäler besitzen, von dem Ablösungsrechte Gebrauch gemacht.
Die Anstalt gewährt, wie aus allen vorstehenden Berechnungen hervor⸗
geht, schon vermöge der Zuschüsse des Staats, des vorhandenen Vermögens
u. s. w. so bedeutende Vortheile, daß es den Gemeinden nicht möglich sein dürfte,
mit geringern Mitteln, als die Beiträge ausmachen, den Pflichten der Armenpflege
 zu genügen.

2. Der Landarmenfonds.
Während das Landarmenhaus nach vorstehenden Erörterungen die Ge—
legenheit bietet, landarme Personen erforderlichenfalls in geeignete Natural-Jahr.



1860
41861
1862
4863
186⸗

Beiträge
der
Gemeinden.
—

15,0
16. 0
34.
*
13.580

E

innahmen.

Erstattungen ꝛe.

37 2
75 2
188
ñ
i

Bestand
des
Vorjahres.

2136 29
2773 5
5781
30027
536..

11
4.
56

Summa.

— —

17,174 13 11
73
11733 41
828 34
315783

Das stete Anwachsen der Ausgaben für Heimathlose erklärt sich haupt
sächlich aus der Bestimmung des Armengesetzes, wonach schon durch drei⸗—
jährige ununterbrochene Abwesenheit das bisherige Hülfsdomicil verloren geht,
während ein neues, abgesehen von den Fällen der eigentlichen Niederlassung,
erst durch dreijährigen gewöhnlichen Aufenthalt in einer und derselben Ge—
meinde wieder gewonnen wird. Letztere Bedingung trifft für die nicht an—
sässige Arbeiter-Bevölkerung, die ja das Haupt-Contingent der Unterstützungsbedürftigen
 liefert, natürlich sehr häufig nicht zu, so daß erfahrungsmäßig
der Zugang erheblicher ist, als der durch Tod, Verziehen oder Aufhören der
Bedürftigkeit entstehende Abgang heimathloser Armen.
Nichtsdestoweniger ist es geglückt, die Gesammt-Ausgaben des Fonds
            
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