320 Wohlthätigkeit und Armenpflege.
2. Pf. zur Last gesetzt wurden, so daß der Kreis 376 Thlr. 13 Sgr. 11 Pf.
nachzuzahlen hatte. Der etatsmäßige Beitrag des Kreises nach der Be—
völkerung an Zuschüssen der Gemeinden, welche seit 1861 nur noch im
Betrage von 12,000 Thlr. jährlich ausgeschrieben wurden, betrug 787
Thlr.
In früheren Jahren, besonders bis 1845, standen die entferntern Kreise,
auch der Kreis Merzig, gegen die näher gelegenen, besonders den Landkreis
Trier, in der Beschickung des Landarmenhauses immer zurück. 1845 und
1846 hatte der Kreis Mehr-Nutzung (zusammen 299 Thlr. 19 Sgr. 3Pf.)
1848-52 Minder-Nutzungen (zusammen 1121 Thlr., also im jährlichen
Durchschnitt 224 Thlr.); 1853—64 wieder Mehr-Nutzungen (zusammen
3143 Thlr., also im Durchschnitt 262 Thlr. jährlich).
Die Minder Nutzungen wurden s. 3. gemäß kreisständischem Beschlusse
theils auf die Beiträge des Kreises angerechnet, theils aber auch zur Ver—
pflegung armer Personen verwendet, welche wegen Raumbeschränkung im
Landarmenhause keine Aufnahme hatten finden können. Die Mehr-Nutzuu—
gen waren 185358 stärker, als 1869,64. — In der letztern Periode ergibt
sich das Verhältniß des Kreises zum Landarmenhause näher aus folgender
Uebersicht:
Jahrgang.
2. 2 —— 5— 28*
— S 531831 * 8538 5 55
3 * 53 — * —2—255 5—3 5—*
3 * * 3* 52 535 5—5 *
— 857
783 3558 388 53
O — an
1859
1860
1861
862
863
1861
Jahres⸗
Dur ittl 21p1 5151815 12118388 201103849
37 19 934 1890
218 12 888 277
1 10 120775 713
55 — 813
6 61782
1922
1124
1206
788
866
1065
1163
44
Der Kreis hatte also mit einem Kostenaufwande von 49 Thlr. pro
Kopf in den 6 Jahren 185964 jährlich 21 Personen im Landarmenhause.
Zu bemerken ist hierbei:
daß 1859 und 1860 (das gesetzliche Maximum) mit — 14,258
Thlr. wegen des Baues der Irren-Anstalt, seitdem aber jährlich
nur 12,000 Thlr. ausgeschrieben wurden;
daß die als in die Anstalten aufgenommen aufgeführten Perso—
nen nicht alle das volle Jahr in derselben befindlich gewesen sind.